Hallo zusammen,
folgender Fall:
Endurteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 193,19 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 10.11.2011 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15,00 €, sowie 22,75 €, jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.07.2014 zu bezahlen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Endurteil ist rechtskräftig.
KFA des Klägervertreters über
132,50 Euro (RA-Kosten)
75,00 Euro (Gerichtskosten)
Der Beklagte meldet sich er habe 193,19 € sowie 132,50 € an die Klägerin überwiesen. Die Klägervertreterin bestätigt den Eingang dieser Beträge teilt aber mit, dass die Forderung damit nicht komplett beglichen ist.
Was kann ich denn aufgrund des KFA noch festsetzen? Nur die Gerichtskosten, oder?