Parteireisekosten auch bei Termin vorm BGH?

  • Hallo,
    ich habe eine vielleicht etwas blöde Frage.
    In einem Kfa macht der RA Parteireisekosten für einen Verhandlungstermin im Revisionsverfahren vor dem BGH geltend. Grundsätzlich sind ja Parteireisekosten erstattungsfähig, da die Anwesenheit der Partei der Prozessbeschleunigung dienen kann, Rückfragen möglich sind etc. Aber im Revisionsverfahren vor dem BGH werden ja nur Rechtsfragen geklärt, so dass die Teilnahme der Partei nicht unbedingt erforderlich erscheint.
    Gibt es dazu Erfahrungen, Meinungen?

  • Erfahrungen: nein
    Meinungen: ja:)

    Grundsätzlich hat jede Partei das Recht, am Termin teilzunehmen. Dies auch, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, sprich auf die Notwendigkeit kommt es hier nicht an.
    Das würde ich in der Revisionsinstanz genauso sehen und die Kosten festsetzen.

    Ist aber halt nur meine Meinung:strecker

  • Naja, begründet wird die Notwendigkeit ja schon damit, dass die Teilnahme der Partei das Verfahren fördert und es daher nicht auf eine Anordnung des persönlichen Erscheinens ankommt. Wenn die Partei aber nicht das Verfahren fördern kann, könnte der Fall anders liegen.

  • Danke, dann werde ich die RK der Partei festsetzen (auch wenn bei mir noch Zweifel bleiben, ob die Partei vor dem BGH wirklich angehört wird, da es nur um Fragen der Rechtsanwendung geht).

  • Danke, dann werde ich die RK der Partei festsetzen (auch wenn bei mir noch Zweifel bleiben, ob die Partei vor dem BGH wirklich angehört wird, da es nur um Fragen der Rechtsanwendung geht).

    Gleichwohl kann sich doch auch im Termin die Möglichkeit einer Eingung bieten bzw. die Rücknahme des Rechtsmittels zu erwägen sein.

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