Wohin werden Anwärter nach Ausbildung geschickt (Sachsen)

  • Hallo,
    mich würde interessieren wie es abläuft, wenn man das Studium gut überstanden hat und dann hoffentlich übernommen wird.

    Wird einem dann irgendeinem Amtsgericht oder sonstiger Dienstort vor die Nase gelegt, nach dem Motto friss oder stirb?

    Mir stellt sich die Frage deshalb, weil ich zwar keine Problem damit habe mein restliches Arbeitsleben in Sachsen zu verbringen, jedoch mein Lebensmittelpunkt in Leipzig liegt (Verheiratet mit Kind und Kegel). Wenn ich dann jedoch nach Zittau geschickt werden sollte, hätte ich mich auch gleich in Bayern oder allen angrenzenden Bundesländern bewerben können :D und meine Frau wäre bestimmt auch nicht so begeister :gruebel:.

    Falls mir jemand weiterhelfen könnte wäre ich euch sehr dankbar. Mit der Suchfunktion lande ich nur bei den "Tauschbörsen", was meine sorge ziemlich anfeuert.

  • ja man ist dann sächs. Beamter und als solcher kann man landesweit in Sachsen eingesetzt werden. I.Ü. nicht nur als Neuling, sondern sein ganzes Berufsleben lang (das ist nicht nur in Sachsen so, sondern im Grundsatz bei jedem Beamten)

    Dieses Jahr sind die sächs. Rpfl. froh nach der Prüfung überhaupt eine Stelle zu haben - denn es werden nícht alle übernommen.

  • Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei uns (alle übernommen) auf die sozialen Belange Rücksicht genommen wurde. Bei den ungebundenen Ledigen war aber auch die ein oder andere Niete dabei - dann gilt halt das Prinzip der Bedarfsdeckung.

  • Danke schonmal für die schnellen Antworten :daumenrau

    Also kann man sage, wenn ausreichend Stellen zu besetzten sind, wird nicht „per Los“ bestimmt, wer wo hinkommt, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten?

    Das ein gewisses Risiko besteht, dass man gar nicht übernommen wird, weil man entweder zu schlecht war, oder nicht genug Stellen frei sind, oder weil man Zuckerkrank wird etc. hab ich mir schon gedacht (wäre ja sonst zu einfach ;)).

    Mich würde jedoch noch interessieren, ob man ein gewisses Mitspracherecht hat oder evt. sogar Ablehnen könnte? Oder wäre dies nur mit Kündigung und anteiliger Rückzahlung der Bezüge möglich.

    Ich finde das Studium und den Beruf spitze! Es bringt mir aber nichts wenn ich dann irgendwo „hingesteckt“ werde, wo ich oder meine Familie dann unglücklich werde.

    Mir ist bewusst, dass ein „Risiko“ besteht. Ich möchte nur abwägen können wie groß es ungefähr ist.

  • Eine Garantie wird Dir keiner geben können, aber dass ist Dir sicher auch klar.

    Wohin Du letztendlich kommst hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die sich auch zum Teil jedes Jahr ändern. So ist die Stellenanzahl der freien Stellen jedes Jahr anders, die Mischung ob es ordentliche Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Fachgerichte sind. Wieveil Studenten wollen in diese oder jene Region...

    Wenn es, wie in diesem Jahr geschehen, nicht genügend Stellen gibt, hängt es zu allererst von deinen Examensnoten ab ob Du überhaupt eine (Beamten-)Stelle bekommst oder gegebenenfalls nur eine befristete im Angestelltenverhältnis oder gar keine...

    Dann allerdings schlagen die sozialen Belange durchaus zu Gewicht, aber eben auch nicht nur. Diese haben aber dann nach einer Einstellung bei der Priorität der Versetzungsanträge sicherlich einen höheren Stellenwert.

    Insgesamt kann ich aber sagen, dass es in (ganz) Sachsen eingesetzt werden zu können, immer noch besser ist als bundesweit...

  • Mal andersherum gefragt...könnten nicht Frau und Kind mitziehen? ...nur eine Idee :):)

    Mitziehen könnten Sie bestimmt auch. Das hätte aber auch die Konsequenz, dass sich mein Weibchen einen neuen Job suchen müsste und die Kiddis neue Schule bzw. Kindergarten bräuchten (fände ich suboptimal ;)) Da würde ich lieber weiter Pendeln. Was aber natürlich bei manchen Dienstorten an seine Grenzen stößt.

    Ich danke euch aber für die zahlreiche Beteiligung.

    Erstmal muss ich ja angenommen werden :)

    Für alle anderen potenziellen Anwärter die sich für die Thematik interessieren hab ich doch noch was in der Suchfunktion gefunden :
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ight=Versetzung

    Das soll das Thema nur ergänzen, nicht zwingend beenden :oops:

  • ... Mich würde jedoch noch interessieren, ob man ein gewisses Mitspracherecht hat oder evt. sogar Ablehnen könnte? Oder wäre dies nur mit Kündigung und anteiliger Rückzahlung der Bezüge möglich. ...

    Wenn Du Mitspracherecht im demokratischen Sinne meinst, dann hast Du keins. Wenn Du danach fragst, ob Du zum künftigen Einsatzort angehört wirst, dann ja. Das heißt dann aber noch nicht, dass das auch im Ergebnis mit Deinen Vorstellungen übereinstimmt. Ich drück Dir die Daumen. Im Übrigen brauchst Du im Notfall nicht kündigen. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG erfolgt die Ernennung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Es genügt daher, die Urkunde nicht entgegenzunehmen. Ich fände es aber äußerst bedauerlich, wenn einer, der wie Du das Studium und den Beruf spitze findet, auf diese Weise verloren ginge.

  • Nur mal so bemerkt: Die Möglichkeit der landesweiten Versetzung ist eine der Risiken des Beamtenlebens. Das weis man eigentlich, wenn man sich dafür bewirbt.

    Ich habe mir sagen lassen, dass inzwischen wohl OLGs gibt, die Rücksicht auf die Wünsche der Beamten nehmen.

    Aber ein Arbeitsort ist da niemals garantiert, stell dir z.B. eine Gerichtsschließung vor.

    Aber no risk no Spass.

  • Zitat

    Die Möglichkeit der landesweiten Versetzung ist eine der Risiken des Beamtenlebens. Das weis man eigentlich, wenn man sich dafür bewirbt.

    Das ist mir bewusst. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man theoretisch auch in ein anderes Bundesland abgeordnet werden.

    Es ist bloß von Interesse wie die "böse Verwaltung" die Entscheidungen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten fällt.

    Wenn ich noch junge 18, mit vollem Haar :hair: wäre, würde ich mir über sowas auch keine Gedanken machen. Es gibt sicherlich an jedem Dienstort ein schönes Fleckchen, mit Außnahme von.....:unschuldi

    Wenn man vorher aber angehört wird, empfinde ich das schonmal als gutes Zeichen. Das nicht jedem Wunsch entsprochen werden kann ist auch klar. Ich hab mir aber sagen lassen "No Risk No Spass" :dankescho

  • Schon, aber wird das tatsächlich gemacht (jedenfalls seit dem Ende der Aufbauhilfe Ost)? Mir wäre nichts bekannt geworden. Nur für "Aufräumaktionen" innerhalb eines Bundeslandes habe ich seitdem mal davon gehört.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es in Sachsen eigentlich recht human zugeht. Die fertigen Rechtspfleger werden - wie überall anders auch - nach Bedarf verteilt. Dabei werden aber auch die persönlichen Belange berücksichtigt. Und natürlich geht dem "Frischling" ein länger vorliegender Versetzungswunsch vor. Aber ich kenne niemanden, der nicht schlussendlich in dem Ort (ggf. auf "nebenan" gelandet ist, in den er wollte. Dass man dabei ggf. auch Kompromisse eingehen muss, sollte aber jedem klar sein.

  • @Musa:

    Um was geht es Dir denn? Willst Du nur in irgendeiner Weise Beamter werden oder soll es unbedingt Rechtspfleger sein? Im ersteren Fall dürfte es doch sicherlich für Deine persönliche Situation besser dienliche Bewerbungsmöglichkeiten (Stadt Leipzig sowie Umland, also im kommunalen Bereich) geben. Das muss man doch mal ganz offen sagen.

  • Zitat

    Um was geht es Dir denn?

    Da muss/will ich ein bisschen ausholen:
    ....
    ...
    ..
    gelöscht
    ..
    ...
    ....


    Danke für die vielen Beiträge

    Einmal editiert, zuletzt von Musa (5. Dezember 2014 um 14:23)

  • Für4 mich stellt sich eher die Frage, ob dieses Jahr Deine Bewerbung in Dresden erfolgreicher abläuft als letztes Jahr .
    Möglicherweise bist Du dort noch in mehr oder weniger guter Erinnerung ?

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