Hallo liebe Kollegen,
habe heute folgende Fragestellung zu lösen.
Betreuer möchte das Hausgrundstück des Betroffenen verkaufen.
Nach durchgeführter Marktpreisermittlung beträgt der Wert des Grundstücks ca. 44.0000€.
Der Betreuer wollte zu 40.000,00€ verkaufen. Dies hielt ich für genehmigungsfähig, was ich dem Betreuer auch mitteilte.
Der Betreuer hat den Kaufvertrag nun beurkunden lassen. Aus diesem ergibt sich nun die Verpflichtung des Betroffenen zur Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 2000,00€.
Der Nettokaufpreis würde damit gerade mal 38.000,00€ betragen. Dies ist meines Erachtens zu gering.
Insbesondere, da der Betreuer die Räumungs- und Entsorgungskosten auch noch vom Kaufpreis bezahlen soll.
Nach der Marktpreisermittlung beträgt der Wert der Immobilie im bewohnbaren Zustand ca. 135.000,00€. Nach Abzug der Investitionskosten ergibt sich ein Wert von ca. 44.000,00€. Meines Erachtens müssten daher die Räumungs- und Entsorgungskosten schon im reduzierten Kaufpreis berücksichtigt sein?!
Hat jemand von euch Entscheidungen aus denen hervorgeht wie viel Prozent des Verkehrswertes auf jeden Fall erreicht werden müssen? Ich bin immer von ca. 90% ausgegangen. Habe aber auch bis jetzt nichts gefunden was das untermauern könnte.
Gruß
Rpfleger