Abwesenheitspflegschaft?

  • Gern weiter: Wieso gibt es Steuerschulden, oder wurde nach § 20a SchuldRAnpG dies vertraglich vereinbart?

    Aus Sicht des Betreuungsgerichts sind m. M. n. derzeit noch verschiedene Wege (außerhalb des Abwesenheitspflegers) gangbar, insofern bin ich noch der Meinung, dass der Grundstückseigentümer diese wählen sollte.
    Das Gesetzt sieht, wie bereits von den Vorpostern ausgeführt, nicht vor, dem Eigentümer zur Verschaffung der für ihn günstigsten Variante zu verhelfen.

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  • Da hier offenbar eine billige Lösung möglich ist, die ggf. die bisher aufgelaufenen Schulden noch mindern wird, könnte die Abwesenheitspflegschaft samt Verlust des Eigentums in dem Fall durchaus das geringere Übel im Vergleich zur Alternative darstellen: Höhere Schulden als vorher und Eigentum trotzdem weg.

    das waren unsere Beweggründe, ein Fürsorgebedürfnis beim Abwesenden zu sehen, da sich die Vermögenssituation und Verfall des Vermögens ohne Abwesenheitspfleger in jeden Fall und in weitaus größerem Umfang verschlechtern würde.


    Problematisch ist da eher, ob der Knilch überhaupt abwesend ist? Wahrscheinlich wohnt er eh in seinem "Gebäude" und versteckt sich nur :D

    Laut Nachbarn (recht eng umsiedelte Anlage) sowie unserem Außendienst war dort niemand mehr anwesend, Grundstück ist auch verwahrlost.


    Evtl. mal bei der Polizei den Knaben als vermisst melden und um Bekanntgabe des Ermittlungsergebnisses bitten.

    super Vorschlag, da werde ich mal nachhaken.
    :2danke


    Gern weiter: Wieso gibt es Steuerschulden, oder wurde nach § 20a SchuldRAnpG dies vertraglich vereinbart?

    § 94 BewG

    Aus Sicht des Betreuungsgerichts sind m. M. n. derzeit noch verschiedene Wege (außerhalb des Abwesenheitspflegers) gangbar, insofern bin ich noch der Meinung, dass der Grundstückseigentümer diese wählen sollte.

    bitte immer her mit Vorschlägen :) will mich nicht auf Teufel komm raus auf den Abwesenheitspfleger einschießen :)


    Das Gesetzt sieht, wie bereits von den Vorpostern ausgeführt, nicht vor, dem Eigentümer zur Verschaffung der für ihn günstigsten Variante zu verhelfen.

    ok :eek:
    dann hab ich das echt richtig falsch aufgefasst.
    worin würde sich ein Fürsorgebedürfnis begründen?

    Mein Palandt (den habe ich hier geerbt, 52. Auflage aus '93, das ist so peinlich, das mans eigentlich garnicht erzählen sollte :D) sagt zum Fürsorgebedürfnis wenig.


    edit: falls nicht klar geworden: die Stadt ist nicht der Grundstückseigentümer

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