Gern weiter: Wieso gibt es Steuerschulden, oder wurde nach § 20a SchuldRAnpG dies vertraglich vereinbart?
Aus Sicht des Betreuungsgerichts sind m. M. n. derzeit noch verschiedene Wege (außerhalb des Abwesenheitspflegers) gangbar, insofern bin ich noch der Meinung, dass der Grundstückseigentümer diese wählen sollte.
Das Gesetzt sieht, wie bereits von den Vorpostern ausgeführt, nicht vor, dem Eigentümer zur Verschaffung der für ihn günstigsten Variante zu verhelfen.