Kapitalisierte Zinsen

  • Ich möchte eine Zwangshypothek eintragen lassen. Jetzt habe ich ein Forderungskonto erstellt und den Antrag an das Amtsgericht geschickt. jetzt bekomme ich eine Verfügung in der steht: Zinsen werden aus dem Titel als Nebenforderung im GB eingetragen. Die Eintragung ist nur insoweit zulässig, als die Zinsen bereits im Titel kapitalisiert sind.

    Heißt: ich kann die aufgelaufenen Zinsen aus dem Titel nicht geltend machen, weil im Titel nur steht 5% aus...€ seit dem..??

  • Geltendmachung als Nebenforderung geht auf jeden Fall (so wie tituliert).
    Ob man die rückständigen Zinsen auch kapitalisieren kann und sie so zum Teil des Nennbetrages der einzutragenden SiHyp macht, scheint nach einer kursorischen Lektüre verschiedener Kommentare streitig zu sein.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Die Geltendmachung von Zinsen im Rahmen der Eintragung einer Sicherungshypothek ist tatsächlich streitig oder war es zumindest. Die meisten neueren Entscheidungen, die ich kenne, lassen eine Kapitalisierung von Zinsen nicht mehr zu.

    Durch die Kapitalisierung der Zinsen in der Sicherungshypothek werden diese für das dingliche Recht zur Hauptforderung und können zeitlich unbegrenzt im Rang des § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG geltend gemacht werden. Dies soll nach dem Wortlaut und Sinn der Vorschrift hinsichtlich Zinsen aber nur für die laufenden Beträge und die Rückstände der letzten 2 Jahre gelten. Die älteren rückständigen Zinsen müssen in Klasse 8 - wenn sie tituliert sind und aus ihnen betrieben wird, in Klasse 5 - geltend gemacht werden.
    Durch die Kapitalisierung der Zinsen bei der Eintragung der Sicherungshypothek würde diese dadurch im Verhältnis zur Verkehrshypothek m. E. unzulässigerweise bevorteilt (so auch Hintzen, ZIP 1991, 474, 479; OLG Hamm, Beschl. v. 8.1.2009, 1-15Wx 291/08 = Rpfleger 2009, 447, m.w.N.). :)

  • Also kann ich jetzt nur den reinen Urteilsbetrag bzw. die festgesetzten Kosten OHNE Zinsen als Forderung zur Sicherungshypothek eintragen lassen?

  • die Zinsen können schon geltend gemacht werden aber nur abstrakt (z. B. zuzüglich 4 % Zinsen aus 1000,- EUR ab dem 01.01.2014) und nicht konkret als 40,- EUR ausgerechnete Zinsen.

  • die Zinsen können schon geltend gemacht werden aber nur abstrakt (z. B. zuzüglich 4 % Zinsen aus 1000,- EUR ab dem 01.01.2014) und nicht konkret als 40,- EUR ausgerechnete Zinsen.


    a.A. Schöner/Stöber, 15. Aufl., Rdnr. 2190, der die Kapitalisierung von Zinsrückständen ausdrücklich zulässt.

  • Wie antworte ich den jetzt auf die Monierung des Gerichtes?

    Bitten wir um Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von xx € zzgl. 5% Zinsen seit xx?

    Ein Forderungskonto brauche ich ja gar nicht beifügen, weil das stehen ja die ausgerechneten Zinsen mit drin.

    Sorry, aber ich steh irgendwie voll aufm Schlauch:-(

  • In obiger Angelegenheit wird der Antrag vom ... wie folgt korrigiert: Beantragt wird die Eintragung der Zwangshypothek in Höhe von x € (titulierte Hauptforderung) zzgl. Zinsen in Höhe von y % seit dem ... (wie im Titel ausgewiesen).

    Sofern der Schuldner keine Zahlungen geleistet hat, die zu verrechnen wären, ist eine Forderungsaufstellung entbehrlich.

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  • Ich habe folgendes Problem:
    Ich soll eine rechtsgeschäftlich bestellte Sicherungshypothek eintragen. Der Eigentümer wurde durch einen Beschluss eines Gerichts verpflichtet, diese Hypothek zu bestellen.
    Wortwörtlich werden die Beträge wiederholt.
    Demnach ist eine Hauptforderung einzutragen nebst rückständigen Zinsen in Höhe von 250,51 € für die Zeit vom ... bis ...

    Wie trage ich das jetzt ein? Wenn ich den Zinssatz ausrechne, komme ich auf einen ganz krummen Satz. Ich würde daher gerne eine derartige Eintragung vermeiden.

    Daher meine Frage: Ist eine Eintragung der Hypothek möglich, die - um eine Kapitalisierung der Zinsen zu vermeiden - wie folgt lautet: "xxx € nebst 250,51 € rückständiger Zinsen für die Zeit vom ... bis... ". Oder ist damit dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht genüge getan?

  • Zu dieser Thematik bin ich auf den BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2021 – V ZB 52/20
    gestoßen:

    Kapitalisierte Zinsen können nicht zu der Hauptforderung hinzugerechnet werden. Es ist aber zulässig, kapitalisierten Zinsen als Nebenforderung einzutragen (Randnummer 29).

  • Daher meine Frage: Ist eine Eintragung der Hypothek möglich, die - um eine Kapitalisierung der Zinsen zu vermeiden - wie folgt lautet: "xxx € nebst 250,51 € rückständiger Zinsen für die Zeit vom ... bis... ". Oder ist damit dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht genüge getan?

    Einerseits sind die Zinsen damit kapitalisiert, andererseits aber nicht Hauptforderung. Ich wüßte nicht, warum man das so nicht in Spalte 4 eintragen können sollte. Es spielt doch keine Rolle, ob man die Zinsen als Prozentsatz oder als Betrag angibt. In Spalte 3 käme nur der Hypothekenbetrag.

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  • Gegen diese Eintragung habe ich auch keine Bedenken. Nur begriffsmäßig: "kapitalisiert" verstehe ich als "zum Kapital (also zur Hauptforderung) zugeschlagen". Das sind die Zinsen nach meiner Auffassung nicht; sie sind lediglich "berechnet" (und ob ich eine Rechenformel oder das ausgerechnete Ergebnis eintrage, dürfte grundbuchrechtlich unerheblich sein).

  • Ich denke, dass sich die Frage im Beitrag #12 bereits erledigt hat (Beitrag aus dem Jahr 2017). Bei meiner Recherche in dieser Angelegenheit bin ich auf diesen Thread gestoßen und wollte ihn mit der Rechtsprechung des BGH nur abrunden, für den Fall, dass auch andere (genau wie ich) nach der Problematik suchen.

  • Ja, gut. Kapitalisiert ist von mir vielleicht der falsche Ausdruck gewesen.

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  • Selbst der BGH (Beschl. v. 21.10.2021 - V ZB 52/20) verwendet in Rn. 29 das Wort "kapitalisiert":

    "Anders liegt es hingegen, wenn die Zinsen zwar kapitalisiert, aber ausdrücklich als Nebenforderungen eingetragen werden („Zwangssicherungshypothek zu 600 € nebst 150,01 € Zinsen hieraus für den Zeitraum … bis …“). Denn die Kapitalisierung ist für sich genommen nur eine andere Berechnungsart für die Kennzeichnung der Zinsen (...)."


    Nach der von KlausR verwendeten Definition von "Kapitalisierung" wäre das unzutreffend formuliert.

    "Unter Zinskapitalisierung versteht man im Bankwesen die Zuschreibung nicht verwendeter Zinsen zum Kapital, von dem sie berechnet wurden, und ihre anschließende Verzinsung als Kapitalbestandteil." (https://de.wikipedia.org/wiki/Zinskapitalisierung)

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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