Ich möchte eine Zwangshypothek eintragen lassen. Jetzt habe ich ein Forderungskonto erstellt und den Antrag an das Amtsgericht geschickt. jetzt bekomme ich eine Verfügung in der steht: Zinsen werden aus dem Titel als Nebenforderung im GB eingetragen. Die Eintragung ist nur insoweit zulässig, als die Zinsen bereits im Titel kapitalisiert sind.
Heißt: ich kann die aufgelaufenen Zinsen aus dem Titel nicht geltend machen, weil im Titel nur steht 5% aus...€ seit dem..??