Hallo,
ich wäre dankbar für einen Ratschlag in folgender Sache, die ich nicht so richtig einschätzen kann:
Auf meinem Notaranderkonto ist seit fast 15 Jahren Geld hinterlegt, welches in absehbarer Zeit nicht ausgezahlt werden kann, vermutlich nie.
Hintergrund der Hinterlegung auf Notaranderkonto:
Kaufvertrag mit der Klausel, dass ein Restkaufpreis beim Notar zu hinterlegen ist, der an den Verkäufer ausgezahlt werden kann, wenn dem Notar die schriftliche Bestätigung vorliegt, dass genau benannte Restarbeiten ausgeführt sind.
Mit dieser Erklärung kann offensichtlich nicht mehr gerechnet werden:
Verkäufer ( eine GmbH ) zwischenzeitlich erloschen, Käufer untergetaucht, Kaufgegenstand inzwischen nur noch Schrottwert. Keiner macht mehr Ansprüche geltend.
Da ich mich langsam mit dem Gedanken trage, in den Ruhestand zu gehen und keinen Nachfolger habe, möchte ich diese Hinterlegungssache „los werden".
Und jetzt zur Frage:
Kann ich, der ich ja im Prinzip selbst „Hinterlegungstelle" bin, das bei mir hinterlegte Geld bereits jetzt beim Amtsgericht hinterlegen oder muss ich warten, bis ich tatsächlich mein Notariat aufgegeben habe?