Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Der Erblasser A = eingetragener Alleineigentümer, erteilte eine über den Tod hinaus wirksame Generalvollmacht mit jeweiliger Einzelvertretungsbefugnis
(UR 201/01) an
seine Frau B
seine Tochter C
seinen Sohn D
Es liegen hier der Teilerbauseinandersetzungsvertrag bezüglich der in der Gemarkung N belegenen Grundstücke und die Vollmachtsausf. vor.
Es erschienen lediglich die Tochter C - handelnd ausdrücklich für die Erben dem verstorbenen A - und der Sohn D.
Es wird außerdem eingangs der Urkunde behauptet, C und D seien die einzigen Kinder und die einzigen Erben nach A. Ein Erbnachweis liegt dem GBA nicht vor.
Die Erbengemeinschaft setzt sich bezüglich des in N. belegenen Grundbesitzes auseinander und überträgt den Grundbesitz auf Sohn D (Auflassung folgt).
Ist die Erbengemeinschaft bei der Teilerbauseinandersetzung hier ordnungsgemäß vertreten (ohne weiteren Nachweis, Schöner/Stöber Rn. 3571),
oder bedarf es der Vorlage des Erbnachweises zu Prüfung, ob ggfs. Genehmigungserfordernisse bestehen?
Wer kann mir helfen
Vielen Dank