Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 17 Jahren Berufsbetreuer und stelle leider immer häufiger fest, dass das Misstrauen gegenüber den Betreuern von Seiten der Rechtspfleger immer größer wird. Ich habe nun folgende Situation:
Ein zu Betreuender von mir wurde zusammen mit seiner Schwester Erbe des im Februar verstorbenen Vaters. Aufgrund diverser Umstände, die weder die Erben noch ich verschuldet haben, wurde der Erbschein erst im Juli ausgestellt.
Erst zu dem Zeitpunkt hat die Bank überhaupt auf Fragen von mir zur Höhe des Nachlasses reagiert.
Ich forderte diverse Unterlagen über die Vermögenssituation zum Todestag bei der Bank an. Es existierten ein Girokonto, ein Sparkonto und ein Kreditkonto. Desweiteren eine Lebensversichrung und ein Bausparvertrag.
Die Bank übersandte mir eine Umsatzübersicht aller vorhandenen Konten vom Todeszeitpunkt an. Daraus war ersichtlich, dass das Girokonto Anfang April durch die Bank aufgelöst wurde, da keine Eingänge mehr zu verzeichnen waren. Der Erlös der Lebensversicherung wurde zur Tilgung der Schulden auf dem Kreditkonto verwandt. Der Rest ging auf das Sparkonto. Dies geschah Ende April.
All diese Umsatzlisten habe ich dem Gericht übersandt. Auf diesen Listen und meinen daraus erstellten Buchungsprotokollen war klar ersichtlich welches Geld wohin ging.
Von der Bausparkasse habe ich bis heute, trotz mehrfacher Anforderung, keine Mitteilung über den Wert erhalten.
Die zuständige Rechtspflegerin fordert von mir nun Belege für die Buchungen auf dem Girokonto. Woher soll ich diese nehmen? Das Konto existierte ja gar nicht mehr zum Zeitpunkt als ich gegenüber der Bank tätig werden konnte. Die Post wurde an die Adresse des Verstorbenen übersandt und dort von der Miterbin entgegengenommen und entsorgt.
Desweiteren fordert sie nachdrücklich ein Nachlassverzeichnis. Dies kann ich aber gar nicht erstellen ohne den Daten der Bausparkasse. Das mir diese nicht vorliegen, weiss die Rechtspflegerin auch.
Buchungen, die nach der Erstellung des Erbscheines erfolgen, kann ich belegen.
Es ist für mich absolut nicht Nachvollziehbar weshalb ich über Buchungen, die Nachweislich nicht durch mich haben erfolgen können, Nachweise erbringen muss.
Mit freundlichem Gruß aus dem Norden,