Bankbürgschaft für GbR bestehend aus Schuldner und XY?

  • Mein erster Beitrag und ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

    Es läuft die Zwangsversteigerung. Bank betreibt, eingetragene Eigentümer sind A uns B zu je 1/2 Anteil. Versteigerungstermin ist anberaumt.

    Gerade rief mich ein Rechtsanwalt an, er möchte im Termin für eine GbR ein Gebot abgeben. Die GbR besteht aus dem einen Schuldner A und einem weiteren Gesellschafter XY.
    Sicherheitsleistung soll mittels Bankbürgschaft geleistet werden. Dies ist eigentlich für den Schuldner gem. § 69 III s.2 ZVG nicht möglich.
    Hier tritt er jedoch als Gesellschafter der GbR auf, welche grundsätzlich selbständig rechtsfähig ist. Macht das einen Unterschied oder stellt ihr euch auf den Standpunkt, der Schuldner haftet für das Gebot gesamtschuldnerisch mit seinem Vermögen, § 69 III ist daher auch in diesem Fall anwendbar?

  • Nach meiner Ansicht ist das Gebot der GbR schon wegen § 71 Abs. 2 ZVG zurückzuweisen, weil die angeblichen Gesellschafter ihre Vertretungsmacht nicht formgerecht nachweisen können.

    Anders aber natürlich, wenn sich die GbR im Termin gründet, denn dann ist die Vertretungsmacht offenkundig, weil die GbR nur aus den im Termin anwesenden Gründungsmitgliedern bestehen kann.

  • Ich würde mal vorsichtig sagen, Bürgschaft geht nicht, auch wenn der Schuldner A nun als Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft haftet.

    Ich würde mich auf Stöber § 68 RN. 4.3 beziehen, wonach hier sogar erhöhte Bietsicherheit verlangt werden könnte.

    Sinn beider Vorschriften ist doch der Schutz des Gläubigers - bei § 69 III besteht dieser darin, dass zumindest die Sicherheitsleistung vorliegt und es insoweit zu keiner Forderungsübertragung kommt. Wenn der Schuldner oder der Mitgesellschafter liquide ist, kann er schließlich auch einen Scheck mitbringen.

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