Liebe Kollegen,
stehe ein bisschen auf dem Schlauch:
SV:
Anerkenntnisurteil; die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
KFB erlassen und Beschlussausfertigung auch an Bekl.-Vertreter übersandt (gg. EB).
Schreiben kommt ohne unterschriebenes EB zurück mit Vermerk des RA:
"§ 78 ZPO gilt nur im Anwaltsprozess!"
Was will er mir damit sagen?