Bescheinigung nach Artikel 54 / 58

  • Hallo zusammen,

    nun hab ich auch mal eine Frage:confused:

    Ein UdG kam auch mich zu und bat mich um Mithilfe.

    Die Fallkonstellation wurde mir wie folgt geschildert:

    Im Jahr 1997 ist am zuständigen Gericht eine Klageschrift eingegangen. Dies ergibt sich aus der erteilten Geschäfts-Nr.
    Am 11.12.1997 erging ein VU. Dieses wurde dem Beklagten am 19. Dezember 1997 zugestellt. Weitere gerichtliche Entscheidungen sind nicht bekannt.
    In der Folgezeit wurde die Akte vernichtet und der Titel aufbewahrt. Auch der damalige PV hat keine weiteren Unterlagen mehr.

    Jetzt beantragt der Kläger die Erteilung einer Bescheinigung nach den Artikeln 54 und 58...

    Wie ersichtlich, kann jetzt keine zeitlich genaue Aussage mehr über die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks gemacht werden.

    Kann die Bescheinigung erteilt werden? Und wenn ja, was trägt man unter Ziffer 4.4 der Bescheinigung ein?

    In der Hoffnung, dass ich alle Infos zur Lösung dieser Herausforderung (Probleme kennen wir ja nicht) gegeben habe.

    Einen schönen Gruß aus dem hohen Norden...

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