SOS. ich brauche eine schnelle Antwort.
Kollegin ist krank geworden und ich soll Termin zur Verpflichtung des Nachlasspflegers übernehmen.
Beim durchblättern der Akte sehe ich, dass es sogar schon einen Erbschein gibt.
Erblasser ist 1945 verstorben und Erben auch schon bei Erteilung des Erbscheines tot. Antrag wurde von einer Erbeserbin gestellt.
Nun hatte Schornsteinfeger gejammert, er könne seinen Bescheid nicht zustellen und auf dem Grundstück wären Fremde. Daraufhin wurde Pflegschaft angeordnet.
Für mich überhaupt kein Grund.
Nachlasspflege ist aber schon unterwegs. Soll ich ihn trotzdem verpflichten? Pflegschaft gehört doch eigentlich mangels Sicherungsbedürfnis aufgehoben.