Hallo zusammen,
habe hier folgenden Fall...
WEG-Sache, die beim LG angeklagt wurde...nach langem hin- und her kam man nun zu dem Schluss das Verfahren an das AG als zuständiges WEG-Gericht zu verweisen.
Mein Richter hat nun einen Beschluss gefertigt aus welchem sich ergibt, dass die Klägerin der Beklagten zu 1 erwachsenen Kosten zu tragen hat.
aus den weiteren Ziffern des Beschlusses ergeben sich eben der Streitwert und die Verweisung...nun frage ich mich, ob nun ich noch beim LG, oder das AG als WEG-Gericht für den nun vorliegenden KFA zuständig ist und woher sich das ergibt.
Vielen Dank:)