Kosten für Verbandsvertretung (SG)

  • Hallo,

    bei mir läuft ein Kostenfestsetzungsverfahren. Im dem dazugehörigen Klageverfahren hatte sich der Kläger durch einen Verband vertreten lassen. Diese Vertretung war zulässig, in jedem Fall stellt sie nicht mein Problem dar. Problematisch ist auch nicht, dass der Kläger aufgrund einer (vorliegenden) Satzung des Verbandes verpflichtet ist, diesem für Vertretungstätigkeiten in einem Klageverfahren einen Pauschalbetrag von 100,00 EUR zu zahlen.

    Jedenfalls die erstattungspflichtige Beklagte sieht ein Problem in der Tatsache, dass die Satzung des Verbandes bezüglich der Kosten für Vertretung in einem Klageverfahren eine Staffelung vorsieht. Neue Mitglieder zahlen mehr. Nach mehrjähriger Zugehörigkeit greifen jedoch immer stärkere Ermäßigungen. Die beklagte Behörde führt an, dass in dieser automatischen Ermäßigung eine "Ungleichbehandlung" der Vertretenen liegen würde, welche bundessozialgerichtlicher Rechtsprechung (B 9a SB 6/05 R) zu wider laufen würde.
    Zusammengefasst geht es wohl darum, dass der Verband mit seiner Satzung hier nicht den Gleichheitsgrundsatz einhalten soll.

    Dieses Argument erscheint mir auch nach einer zweiten Lektüre der mir hierzu vorliegenden Unterlagen als etwas herangezogen. Mich würde aber interessieren, ob es vergleichbare Streitigkeiten aktuell auch anderswo gibt.

    Beste Grüße,
    Garfield

  • Also das hat bei uns noch keine Beklagte angeführt, und die lassen sich allerhand einfallen :D.
    Ich seh das genauso. Es klingt wirklich sehr herangezogen. Zumal das mMn nicht Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens sein sollte, wenn sie die Verbandssatzung für nicht konform mit dem Gleichheitsgrundsatz halten. Wie kommen die auf sowas? Ist das ordentlich begründet? §§, Rechtsprechung, Literatur?

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