Begründung im Beschluss fehlerhaft

  • Hallo,

    mir ist was blödes passiert. Ich habe einen KFB erlassen und den Betrag abweichend vom Antrag festgesetzt (Absetzung). Ich habe in den Gründen aber reingeschrieben: "Die vom Kl. beantragten Kosten sind in voller Höhe entstanden und erstattungsfähig". Super! Da habe ich voll geschlafen.

    Kann ich die Gründe von Amts wegen korrigieren? Es ist ja offensichlich das Betrag und Antrag nicht zueinander passen. In den Gründen habe ich auf den Antrag des Klägers Bezug genommen.

    Der Kl. beantragt nun aber natürliche einen Berichtigung des KFB´s von Amts wegen hinsichtlich des Betrages.

  • Hallo,

    ich weiß ja nicht genau, in welcher Verfahrensordnung wir uns gerade bewegen. Aber wenn Tenor und Begründung ganz klar voneinander abweichen denke ich schon, dass du wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit einen Berichtigungsbeschluss erlassen kannst. Ist halt etwas Aufwand (ursprüngliche Ausfertigungen zurückfordern etc.) aber so bekommt man das wieder aus der Welt :)

  • M.E. ist eine Korrektur der Gründe nicht möglich. Bei einem Auseinanderfallen von Tenor und Gründen gibt es zwei Möglichkeiten:

    a) Die Gründe tragen den Tenor nicht. Dann ist die Entscheidung sachlich falsch (begründet), möglicherweise im Ergebnis richtig aus anderen Gründen
    b) Die Gründe sind richtig, der Tenor versehentlich falsch. Da kann man (im Zivilprozess) nach § 319 ZPO den Tenor berichtigen (und somit den Tenor den Gründen anpassen), die anderen Verfahrensordnungen sehen entweder selbst entsprechende Möglichkeiten vor oder verwenden nach Globalverweisung auch § 319 ZPO.

    Was aber nie geht, ist eine Berichtigung der Gründe, weil zwar der Tenor richtig ist, nicht aber die Gründe. Das ist vielmehr immer ein Fall von a, der ggf. auf Rechtsmittel zu korrigieren ist (teils auf Anhörungsrüge, teils auf Abhilfe, teils auf Rechtsmittel).


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Hallo,

    mir ist was blödes passiert. Ich habe einen KFB erlassen und den Betrag abweichend vom Antrag festgesetzt (Absetzung). Ich habe in den Gründen aber reingeschrieben: "Die vom Kl. beantragten Kosten sind in voller Höhe entstanden und erstattungsfähig". Super! Da habe ich voll geschlafen.

    Kann ich die Gründe von Amts wegen korrigieren? Es ist ja offensichlich das Betrag und Antrag nicht zueinander passen. In den Gründen habe ich auf den Antrag des Klägers Bezug genommen.

    Der Kl. beantragt nun aber natürliche einen Berichtigung des KFB´s von Amts wegen hinsichtlich des Betrages.


    Der Betrag ist nach deinem Willen und Erachten (mit der sich aus dem Tenor ergebenden Absetzung) richtig.
    Dann könnte man doch im Rahmen einer Nichtabhilfe die dazu angedachte aber nicht umgesetzte Begründung nachholen.

    Bevor man das im Rahmen einer Beschwerde hochbringt, sollte man aber vorher wohl zwischenverfügend an den Kläger "inhaltlich nun erstmals die zum Tenor passende Begründung nachliefern".

    (?)

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