Hallo!
Ich habe im Mahnverfahren einen Antragsteller, der zusammen mit dem Mahnbescheid auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt.
Bei der Abfrage der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse teilt er mit, dass er selber keinerlei Einkommen habe und über das Vermögen der von ihm als Geschäftsführer vertretenen GmbH ein dinglicher Arrest angeordnet worden sei.
Der Antragsteller möchte Forderungen in Millionenhöhe geltend machen.
Kann der dingliche Arrest über das Firmenvermögen berücksichtigt werden?
Kann man PKH bewilligen?
Vorab Danke für die Infos!
RaZa