Hallo,
Ich hab hier folgenden Sachverhalt: Mein Erblasser war alleinstehend und hatte keine Kinder. Die Eltern sind vorverstorben und Geschwister soll es auch keine geben. Weitere Verwandte sind nicht bekannt. In einen handschriftlichen Testament hat er einen Freund zum Alleinerben eingesetzt.
Nun kommt ein Erbscheinsantrag vom Notar, der den Freund als Alleinerben ausweißt. Daraufhin wurde eine Zwischenverfügung erlassen die darauf hinweist, dass die Erklärung nebst eidesstattliche Versicherung bezüglich der Tatsache fehlt, dass das Testament vom Erblasser eigenhändig ge- und unterschrieben wurde. (Wenn hier bei uns am Amtsgeriecht ein Erbe einen Erbscheinsantrag stelle wird in die Erklärung immer mit aufgeneommen: "Der Erblasser hat das Testament eigenhändig ge- und unterschriebe." Macht unser Programm hier automatisch). Ich hab den Erben aufgeforder dieses an eidesstatt zu versichern. Der weigert sich jedoch, weil er erstens alt und krank sei und zweites ja nicht bei der Errichtung des Testamentes dabei gewesen sei und der sich nur hunderprozentig sicher ist, dass das Testament vom Erblassere unterschrieben wurde. Mehr kann und will er dazu nicht sagen.
Problem an der Sache ist, dass Zweifel daran bestehen, dass der Erblasser des Testament selber errichtet hat. Die Unterschrift weicht von dem geschriebenen Text ab. Darauf wurde der Erbe auch hingewiesen. Angeforderte Schriftproben haben den Verdacht bisher nur bestätigt. Uns liegt ein Schreiben des Erblassers an die Rentenkasse vor, dass laut Aussage des Erben wohl vom Erblasser geschrieben sein soll, jedoch fehlt die Unterschrift. Wir haben die Rentenkasse gebeten uns eine Kopie des Schreibens zu übermitteln, dass bei ihnen eingereicht wurde.Die Schrift davon weicht jedoch erheblich von der Schrift im Testament und der Schrift im anderen Schreiben ab.Der Erbe meint dazu nur, dass das andere angeforderte Schriftstück offensichtlich nur vom Erblasser unterschrieben wurde und jemand anders für ihn geschrieben hat.
Bezüglich der Aufforderung, an eidesstatt zu versichern, dass das Testament durch den Erblasser eigenhändig ge- und unterschrieben wurde bittet der Erbe nun um eine rechtsmittelfähige Entscheidung, da er wie gesagt sich dazu nicht äußern will.
Nun meine Frage: Kennt jemand von euch einen Kommentar, Beschl. oder ähnliches in dem diese Problematik behandelt wird? Ich habe hier schon das Forum durchforstete aber nichts dazu gefunden und auch die Kommentare die mir hier zur Verfügung stehen behandeln bezüglich § 2356 i.V.m § 2354 Abs. I Nr. 4 BGB nur die Tatsache, dass durch den Antragsteller an eidesstatt zu versichern ist, dass der Erblasser keine weiteren Verfügungen errichtet hat. Mein Gedanke bei der Sache ist, dass wenn unser Programm eine solche Versicherung immer und automatisch vorsieht, das dann ja auch iwo so stehen muss.
Vielen dank schon mal für eure Hilfe,
Bijou