Mir stellt sich allerdings noch immer die Frage, was die Zweifel an der Eigenhändigkeit begründet.
Was hat dich denn aufmerksam gemacht, dass das Testament ggf. nicht vom Erblasser errichtet wurde?
Vermutlich das hier:
Problem an der Sache ist, dass Zweifel daran bestehen, dass der Erblasser des Testament selber errichtet hat. Die Unterschrift weicht von dem geschriebenen Text ab. Darauf wurde der Erbe auch hingewiesen. Angeforderte Schriftproben haben den Verdacht bisher nur bestätigt. Uns liegt ein Schreiben des Erblassers an die Rentenkasse vor, dass laut Aussage des Erben wohl vom Erblasser geschrieben sein soll, jedoch fehlt die Unterschrift. Wir haben die Rentenkasse gebeten uns eine Kopie des Schreibens zu übermitteln, dass bei ihnen eingereicht wurde.Die Schrift davon weicht jedoch erheblich von der Schrift im Testament und der Schrift im anderen Schreiben ab.Der Erbe meint dazu nur, dass das andere angeforderte Schriftstück offensichtlich nur vom Erblasser unterschrieben wurde und jemand anders für ihn geschrieben hat.