Hallo zusammen,
ich arbeite in einem Notariat in München und bin mit der Vorbereitung eines Kaufvertrages über ein Grundstück mit Gebäude in Hamburg beauftragt. Im Grundbuch eingetragen ist eine "alte" Baubeschränkung. Die Bewilligungsurkunde liegt mir vor, jedoch werde ich hieraus nicht wirklich schlau. Der Inhalt der Bewilligungsurkunde lautet wie folgt:
"Auszug
aus dem Erbebuch St. Petri 1889 Mich. S. 317 D 383
Platz sub Nr. 13, mit darauf stehendem Wohnhause und seitwärts liegendem 33 Fuß 6 Zoll tiefen und 16 Fuß breiten, ohne Mitconsens der Eigentümer der Plätze sub Nris. 3 - 12 und 14 inclusive in der Büschstraße nicht höher als 20 Fuß zu bebauenden Hofplatz belegen an der Büschstraße,
Grundstück Nr. 13 St. Petri D 383) jetzt Neustadt Nord Nr. 816."
Nach meinem Verständnis ist der Eigentümer von Nr. 13 nur mit Zustimmung der Eigentümer Nrn. 3-12 und 14 berechtigt, einen Hofplatz - belegen an der Büschstraße - höher als 20 Fuß zu bebauen. Einen solchen Hofplatz gibt es aber nicht. Das Gebäude auf dem Grundstück ist Baujahr 1908 und es ist nahezu das gesamte Grundstück überbaut. Es gibt lediglich einen kleinen, umbauten Innen-Hofraum.
Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Baubeschränkung und kann mir näheres hierzu mitteilen?
vielen Dank und viele Grüße