2 Sparbücher, Wert?

  • Habe hier ein Schreiben vorliegen, in dem das Aufgebotsverfahren bzgl. 2 verloren gegangener Sparbücher beantragt wird.
    Sind hierfür 2 Akten (2 Vefahren) anzulegen oder können 2 Sparbücher in einem Verfahren gleichzeitig aufgeboten werden?
    Weiter bin ich mir unsicher beim Geschäftswert. Gemäß Kommentar ist "Abzustellen ist auf das Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Verfahrens.".
    Das wäre ja eigentlich der volle Wert, da dieser nach Abschluss des Verfahrens von der Bank auch ausgezahlt wird? Oder nimmt man wie bei Grundschuldbriefen nur einen Bruchteil von 10-20 % des Wertes?
    Da jeweils eine recht hohe Summe (zur Vereinfachung je 100.000,00 Euro) auf den Sparbüchern ist, macht dies einen erheblichen Unterschied bei der Vorschussforderung aus..
    Daher 4 Möglichkeiten:
    - 2x aus 100.000 = 1.026,00 EUR
    - aus 200.000 = 873,00 EUR
    - 2x aus 10.000 = 241,00 EUR
    - aus 20.000 = 172,50 EUR

    In welcher Höhe würdet ihr den Vorschuss anfordern?

    Viele Grüße und vorab ein schönes Wochenende

    Jotto

  • Zum Verfahrenswert:

    Zitat

    Schätzung des Werts gem. § 3 ZPO auf etwa 10-20 % des Sparguthabens.

    Hier werden immer 15 % genommen.
    Beide Sparbücher können in einer Akte abgewickelt werden (bei identischen Inhabern).
    Zum Vorschuss lässt sich schwer was sagen, da dieser von der Anzahl der Veröffentlichungen abhängt. Diese sind in lokalen Blättern recht teuer, im amlichen Blatt gibt es einen Festpreis, der recht niedrig ist. Das ist je nach BL verschieden.

  • Vielen Dank für die Antwort 13 :)
    Also würde an eurem Gericht nur eine Akte angelegt und der Verfahrenswert hier 30.000,00 EUR betragen (15 % aus dem zusammengerechneten Wert der 2 Sparbücher von insgesamt 200.000,00 EUR)?
    Sind hierzu irgendwelche Bestimmungen aus der Aktenordnung bekannt? Habe leider nichts passendes finden können :oops:

    Viele Grüße

    Jotto

  • Das kann ich jetzt aus dem Ärmel nicht sagen. Die SE hat sich immer daran orientiert, ob ein Antrag mit 2 Sparbüchern eingegangen ist oder eben 2 separate Anträge.

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