Zwangssicherungshypothek, Schuldnerwechsel

  • Hallo, habe folgenden Fall und brauche Hilfe:

    Im Grundbuch eingetragen ist eine Zwangssicherungshypothek auf dem 1/2 Anteil des A, Grundlage war ein Vollstreckungstitel gegen die Firma xy, Inhaber A.

    Jetzt wird erneut ein Antrag auf Eintragung einer ZwaSi eingereicht mit demselben Titel, nur dass dieser inzwischen vom LG berichtigt wurde und nunmehr als Schuldner die Firma xy, Inhaber B (Ehefrau von A) ausweist. Belastet werden soll jetzt der 1/2 Anteil der B.

    Geht das? Was ist mit der erste ZwaSi?

  • Ein Berichtigungsbeschluss nach § 319 ZPO ändert den Inhalt einer Entscheidung nicht, sondern ergänzt sie nur. Titelschulder wäre somit schon anfänglich (vgl. Zöller/Stöber ZPO § 319 Rn 25; "Rückwirkung") die Kauffrau B gewesen. Die Eintragung am Anteil des A wäre folglich ohne Titel erfolgt und damit unwirksam (ähnllich wie bei einer normalen Hypothek ohne dingliche Einigung; vgl. unter anderem Hock/Klein/Hiilbert/Deimann Immobiliarvollstreckung Rn 2281 ff). Bislang bestünde dann noch keine Hypothek und auch kein Eigentümerrecht. Bei einer Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite (evtl. § 729 Abs. 2 ZPO) wäre für die Forderung bereits eine Hypothek eingetragen und wegen des Verbots der Doppelsicherung (§ 867 Abs. 2 ZPO) könnte ohne weiteres keine zweite eingetragen werden. Schönes :wochenende: allerseits.

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