Im Verfahren wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt und diese konnte nicht beseitigt werden. Da das Verfahren eingestellt wird wurden nur die 1,5 Gebühr für die Gerichtskosten. Nun wurden alle Massegläubiger befriedigt und es ist ein Betrag übrig, der jedoch für die 3,0 Gebühr (Gläubigerantrag) nicht ausreichend ist.
Teufelskreis?