ich habe gerade den Fall, dass die Erben ermittelt sind und ich diese angehört habe.
Nun muss ich ja den Vergütungsfestsetzungsbeschluss machen.
Ich habe so etwas vor Jahren mal in der Ausbildung gemacht, jedoch seit dem nur Grundbuch. Nun ist Betreuung noch relativ neu für mich.
Wie formuliere ich es nun?
Bisher:
Die Vergütung des Berufsbetreuers wirdantragsgemäß wie folgt zahlbar gemacht:
Vergütung nach § 1836BGB, §§ 4, 5 VBVG in Höhe von € #
Der Betreuer wird ermächtigt, den vorstehenden Betrag ausdem Vermögen des Betroffenen zu entnehmen. Der Nachweis hierüber ist bei dernächsten Rechnungslegung zu führen.
Jetzt (?):
Die Vergütung des Berufsbetreuers wird antragsgemäß wie folgt gegen die Erben (Namen aufzählen?) festgesetzt:
Vergütung nach § 1836 BGB, §§ 4, 5 VBVG in Höhe von € #
Die Erben sind verpflichtet den Betrag als Nachlassverbindlichkeit aus dem Nachlass der Betroffenen/Betreuten zu zahlen.
Oder macht ihr es komplett anders?
Danke.