Brauche eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Der in Kanada lebende Veräußerer genehmigt den KV. Die Genehmigungserklärung ist in deutscher Sprache gefasst und von einem kanadischen notary public mit Siegel unterzeichnet. Beigefügt ist eine Erklärung in englischer Sprache von einem wohl "übergeordneten Beamten", dass dieser Notar handeln darf und dass der "übergeordnete Beamte" zur Abgabe solcher Bescheinigungen autorisiert ist. Kann leider nicht alles lesen und damit auch nicht alles verstehen, da diese Erklärung nur in Kopie vorgelegt wurde und das fette Siegel einen Teil verdeckt.
Weiß jetzt nicht, ob ich weitere Nachweise fordern muss. Lt. Hügel IPR bräuchte ich hier wohl eine Legalisation, lt. Demharter § 29 Rdnr. 50 könnte ich darauf verzichten, wenn der Echtheitsbeweis als erbracht angesehen werden kann. Tendiere zu Letzterem, würde aber auf jeden Fall eine Übersetzung dieser Erklärung verlangen.
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