Hallo zusammen,
ich muss jetzt mal eine - vielleicht auf doofe - Frage stellen:
wenn ich der Meinung bin mein Beschluss könnte formelle Mängel enthalten und die Beschwerde Erfolg haben (evtl. fehlende Amtsermittlung) nun aber zum Zeitpunkt der Abhilfe / Nichtabhilfe genug Dokumente / Ermittlungen vorliegen, dass ich den Beschluss inhaltlich genauso fassen würde: kann man nicht abhelfen und trotzdem den gleichen Beschluss nochmal erlassen oder müsste man dann eintragen? Es ging um die Verfahrensaussetzung. Vielen Dank vorab.