Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hab da ein Problem. Es liegt ein Anteil von 33% Bruchteil eines Grundstücks für A vor. B und C wollen die Aufhebung. d.h. es wird wohl zur TEilungsversteigerung kommen. Dies wollen wir verhindern, jetzt dachten wir an eine Vormerkung zur Übertragung des 33% Anteils an einen Dritten. Jedoch steht im ZVG Kommentar Stöber, dass soweit B oder C den Antrag stellen, gelten die Belastungen des Anteils von A als nicht belastbar bzw. relevant. Dass soll heißen die Vormerkung fällt dann nicht ins geringste Gebot, sondern erlischt? Gibt es denn keine Möglichkeit den Anteil von 33% zu sichern , da der A auf dem Grundstück , welches er zur Gänze gepachtet hat seine gesamte berufliche Existenz aufgebaut hat.
Gibt es hier Möglichkeiten? Ich dachte immer die Vormerkung sichert die Rechte auch über die ZV hinaus.
Vielen dank für einen Tipp.
Viele Grüße