Abtretung an nicht mehr existenten Zessionar

  • Ich habe eine Frage an Euch:

    Lokale R-Banken in unserer Gegend haben kürzlich fusioniert. Es kursieren jedoch noch einige Abtretungserklärungen, die die Abtretung an Gläubiger enthalten, die durch ebendiese Verschmelzungen so nicht mehr existieren.

    Sollte mir nun die Eintragungsbewilligung auf den "alten" Gläubiger unter Hinweis auf die Verschmelzung der Banken genügen oder muss eine neue Abtretungserklärung angefordert werden, die den neuen Gläubiger explizit ausweist? :gruebel:

  • Wenn die Abtretung vor der Verschmelzung erfolgte: kein Problem.
    Abtretung an "übertragende" Bank nach Verschmelzung: neue Abtretung erforderlich
    Abtretung an "übernehmende" Bank mit alter Bezeichnung nach Verschmelzung: kein Problem, da Identität besteht

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