Liebe Mitstreiter,
ich habe 14 fortlaufende Beratungshilfeanträge für eine Person vorliegen. In allen Verfahren wird Beratungshilfe hinsichtlich eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens beantragt. Der Antragsteller ist jeweils der Beschuldigte. Es handelt sich um nachträgliche Anträge. Der Anwalt hat offensichtlich nach Akteneinsicht dahingehend beraten, keine Aussage zu machen, denn ich habe in allen Verfahren die Beschuldigtenvernehmung der Polizei vorliegen, wonach sich der Antragsteller zur Sache nicht äußern möchte.
Es fanden 7 Einbrüche in einer Kita und 7 Einbrüche in einer Gartenanlage statt. Die Einbrüche sind zeitlich nah beieinander ( 05.03; 06.03, 08.03, 09.03 usw.).
Wirtschaftliche Voraussetzungen sind erfüllt. Wie oft würdet ihr bewilligen?
Danke für eure Meinungen...