Vormerkung Wohnungsrecht

  • Hallo!
    Habe folgenden Fall:
    Zunächst wird die Eintragung eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB an dem gesamten Gebäude bestellt. Soweit ok.

    Weiterhin wird beantragt, eine Vormerkung für ein Wohnungsrecht einzutragen. Im Vertrag findet sich dazu folgender Passus:

    "Der Übernehmer ist verpflichtet, den Übergebern oder dem Überlegenden von ihnen in einem nach Zerstörung des gegenwärtigen Gebäudes gegebenenfalls errichteten Neubau auf dem Grundstück ein Wohnungsrecht zu bestellen.
    Zur Sicherung dieses zukünftigen Anspruchs wird die Eintragung einer Vormerkung zugunsten der Übergeber als Gesamtgläubiger nach § 428 BGB auf den Vertragsobjekt im Rang nach dem Wohnungsrecht bewilligt und beantragt."

    Im Zusammenhang mit der Zerstörung des Gebäudes hatte ich bisher nur Anträge auf Eintragung von Reallasten als Wiederaufbauverpflichtung bzw. Wohnungsgewährungsrecht.

    Habe im Forum gelesen, dass wohl eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung eines neuen Wohnrechts möglich ist, aber fehlt es hier nicht an der Bestimmtheit der dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume?
    (Der HRP gibt zur Vormerkung für ein Wohnungsrecht leider gar nichts her. Oder?)

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