Sondernutzungsrecht an gesamter Grundstücksfläche

  • Mir liegt ein Antrag auf Bildung eines WE nach § 8 WEG vor, bei dem es sich um abgetrennte Reihenhäuser handelt, und jedes Reihenhaus bildet ein Sondereigentum.

    Es soll dabei als SNR zum jeweiligen Haus nicht nur der Gartenstreifen davor und der Garten dahinter (soweit ja normal), sondern die jeweils gesamte Grundstücksfläche, also auch die Fläche auf dem daus Haus steht -quasi unter dem Sondereigentum- SNR sein.

    Ich habe Zweifel, ob SNR unter dem Haus (dem Sondereigentum) begründet werden kann. Seht ihr das auch problematisch?

  • Im Hinblick darauf, dass die überbaute Grundstücksfläche bei Doppelhaushälften sondernutzungsrechtsfähig sein kann, vgl. Schöner/Stöber, 15. Aufl. Rn. 2911 m.w.N. Fn 165, muss dies dementsprechend auch für Reihenhäuser gelten.
    Ein Sondernutzungsrecht ist in deinem Fall also vereinbar und eintragbar. ;)

    10 von 9 Juristen können kein Mathe...
    Niveau ist keine Hautcrème!

  • Danke.
    Ich werde dem Antrag entsprechen. Grund für meine Entscheidung ist maßgeblich § 5, 3 WEG, dass Sondereigentum nur an Räumen, nicht an der Grundstücksfläche bestehen kann. Demnach wäre die Fläche unter dem Haus gemeinschaftliches Eigentum, an dem SNR begründet werden kann.

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