Hallo zusammen,
ich habe überall gesucht, aber nichts gefunden Ich würde gerne wissen, welche Richtervorbehalte nach §19 RpflG in Baden-Württemberg aufgehoben wurden bzw. von welchen Ermächtigungen Gebrauch gemacht wurde. Ich finde diese Rechtsverordnung einfach nicht
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal.