Hey Leute,
ein Berufsbetreuer, der zufällig zugleich Rechtsanwalt ist möchte nach RVG abrechnen.
Er war der Betreuer des Erben. Er sagt um den Testamentsvollstrecker zu entlassen hätte jeder andere Betreuer einen RA hinzugezogen und einem "normalen" Betreuer wäre dieses Verfahren nicht bekannt.
Meine Frage ist, reicht das aus?