Moin!
Ich habe hier einen Sonderfall, zu dem Kommentare, Beck, Juris und das Forum hier nicht allzu viel oder brauchbares ausspucken (oder ich suche falsch?!). Zum SV:
Im Strafverfahren gegen A und B (A hat B verletzt und umgedreht; es gab jedoch nur ein Verfahren gegen beide gleichzeitig...) wird Pflichtverteidiger für A bestellt. B hat einen Wahlverteidiger. Im Protokoll zum Hauptverhandlungstermin taucht folgender (zivilrechtlicher) Vergleich auf:
1. A zahlt an B Geld.
2. A darf in Raten zahlen.
3. A trägt Kosten des Vergleichs.
Es gibt keine Widerrufsklausel und der Vergleich ist auch rechtskräftig. Es gab im Vorfeld keinerlei Adhäsionsantrag o. ä..
Das Verfahren gegen A wird unter Auflage (Ableistung von Arbeitsstunden) gem. 153a StPO vorläufig eingestellt. Das Verfahren gegen B wird gegen Zahlung einer Geldauflage gem. 153a StPO vorläufig eingestellt. B zahlt Geldauflage, Verfahren gegen B wird endgültig eingestellt. Verteidiger des B reicht Kostenrechnung nach dem dritten Teil RVG ein. Ich gebe es nur dem Pflichtverteidiger des A zur Stellungnahme raus. Nach ein paar Wochen bekomme ich die Akte wieder auf den Tisch. Keine Stellungnahme des Pflichtverteidigers, jedoch Todesanzeige des A in der Akte. Nach der Todesanzeige die logische Konsequenz: Endgültige Einstellung bzgl. A gem. 206a StPO. A konnte seine Arbeitsauflage natürlich nicht mehr erfüllen.
Kann ich unter diesen VSS noch gg. A festsetzen?? Ich frage so dumm, weil...
... lt. 239 ZPO ruht das Verfahren, jedoch nur dann, wenn der Verstorbene keinen RA hatte, 246 ZPO. Zöller sagt nun jedoch, dass eine Unterbrechung des Verfahrens erst gehindert wird, wenn dem im PKH Verfahren beigeordneten RA (selbst wenn von der Partei vorgeschlagen) Prozessvollmacht erteilt ist. Weiter steht da, dass 246 ZPO keine Anwendung bei nicht auf einer Prozessvollmacht beruhenden Vertretung findet, da es hier an einer Fortwirkung nach 86 ZPO fehlt.
Kann ich den Pflichtverteidiger als einen beigeordneten PKH Anwalt ansehen? Können diese Vorschriften gem. 464b StPO überhaupt Anwendung finden?
Sollten noch Rückfragen sein, einfach posten... Danke an alle für ihre Hilfe!
VG