Urlaub / Weihnachten

  • Hallo :)

    Ich bin eine Anwärterin aus Berlin und wir mussten unseren Jahresurlaub im Sommer nehmen. Jetzt hätten wir logischer Weise nicht mehr frei, auch nicht zwischen Weihnachten und Neujahr (3 Tage) wenn die Praxis beginnt. Durch den Stress der letzten Zeit kam ich lange nicht dazu meine Eltern zu besuchen (4 Monate dann) und die wollten mir nun eine Freude machen und haben Urlaub von Weihnachten bis Neujahr für uns gebucht. Jetzt meine Frage : weiß jemand aus Erfahrung ob es möglich ist die 3 Tage frei zu bekommen ? Ich vermisse sie wirklich sehr und wenn ich Weihnachten und Silvester allein bin dreh ih durch. :( :heul:

  • Guten Mor*gähn*...;)
    Also zu meiner Zeit waren die 2 Wochen Weihnachten bis 06.01. immer frei...ich kann mir nicht vorstellen, dass sie euch da antreten lassen... VG ...wobei es ja bei euch jetzt so ist, dass ihr richtige Urlaubstage nehmen müsst, oder? Das war vor gut 13 Jahren, als ich dort noch studierte, ein wenig anders...da hatten wir im Prinzip immer mit den Schulferien frei. :gruebel:

  • In Bayern hatten wir vor gut 18 Jahren eine bestimmte Anzahl Urlaubstage, die nach Möglichkeit während des Praktikums eingebracht werden sollten, und da möglichst nicht an Tagen an denen wir eine Klausur zu schreiben hatten. Im Studium (Theorieblock) hatten wir auch mal 3 Wochen Zwangsurlaub im August, aber dafür gingen ja nicht alle Urlaubstage (glaub damals 26) drauf . . . :)

    Ich würde ggf. mal den Ausbildungsleiter fragen, so es bei euch einen solchen gibt, den der sollte es ja wohl unbedingt wissen ;)

  • Ich bin jetzt seit einem Jahr fertig und in Schwetzingen war es auch so, dass der Urlaub im Sommer war, allerdings hatten wir auch in der Theoriephase Weihnachten frei.
    In der Praxis war das bei uns etwas anders, aber in der Zwischenzeit ist für diesen Abschnitt der Urlaub etwas verteilt und nach meinem Kenntnisstand auch um Weihnachten frei.

  • Während der Theorie hatten wir zwischen Weihnachten und Silvester frei.
    Im Praktikum hieß es: Die Anwärter können sich gleich dran gewöhnen, nicht frei zu haben.

    Beginnt deine Praxisteil nicht am 01.12.? Da hast du doch dann Zeit in "deinem" Gericht nachzufragen, wie es aussieht mit rausarbeiten.

  • Ja die Praxis beginnt am 01.12.
    Mit unserem Sommerurlaub ist eigentlich alles abgegolten für dieses Jahr. Wir erfahren aber erst im November wo wir genau landen. Also wegen 3 Tagen Leute quer durch Deutschland (besuchen ja fast alle ihre Familien die weit verstreut leben) antanzen zu lassen find ich echt übertrieben. Es fällt ja sonst alles aufs Wochenende. Klar ist das wenn wir später arbeiten normal aber da werd ich auch nicht gezwungen meinen ganzen Urlaub im Sommer zu nehmen.

  • Frei haben, wenn der Urlaubsanspruch aufgebraucht ist? Fast will ich schreiben: Willkommen im Leben!
    Ich glaube, als ich studiert habe, durften wir nur über einzelne Urlaubstage frei verfügen, ein größerer Teil war fest verplant, z.B. für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn die FH geschlossen hat.

    Ich musste dort gleich zu Anfang des Studiums schon Urlaub des Folgejahres "anzapfen". Damals gab es nämlich in Sachsen nur 4 Tage Sonderurlaub für erkrankte Angehörige im Kalenderjahr. Meine Kinder waren da 3 bzw. noch nicht ganz 1 Jahr alt, und sie wurden mehr als jeder 2 Tage jährlich krank. Dafür ging dann mein Erholungsurlaub drauf, und als der aufgebraucht war bzw. der Rest für diesen Weihnachtsurlaub fixiert, dann auch der vom Folgejahr ... Aber nun, welche Alleinerziehende, die Rechtspflege studiert, braucht schon Erholungsurlaub? An der FH erholt man sich von den Kindern, bei den Kindern vom Studieren. Und wer multitaskingfähig ist, liest seinen Kindern statt einer Gutenachtgeschichte einen Fall aus Brox/Walker vor (da schlafen sie garantiert gut).

    Allerdings sind kranke Kinder wohl der einzige Grund, daheim zu bleiben, obwohl der Urlaubsanspruch aufgebraucht ist.

  • Zumal die Eltern auch ja auch Dich besuchen können? Mit dem Urlaub ist wohl Pech, wir haben auch nicht frei bekommen in der Zeit...

  • Frei haben, wenn der Urlaubsanspruch aufgebraucht ist? Fast will ich schreiben: Willkommen im Leben!


    :daumenrau
    Seltsame Urlaubsregelung genießt die TO allerdings schon.
    Wie gut , das ich meine Anwärter 2 Wochen erst mal über Weihnachten in den Zwangsurlaub schickern werde.
    Setzt natürlich entspr. Urlaubsanspruch voraus.

  • Eben diesen Anspruch hat ja niemand von uns mehr. Im Sommer war die Hochschule zu und wir MUSSTEN unseren gesamten Urlaub nehmen. Ich will ja auch nicht einfach frei haben. Ich habe aber schon oft gehört dass Anwärter keine Überstunden machen können.

  • Also irgendwie komme ich hier auch nicht ganz mit.

    Zum einen ist es natürlich misslich, wenn Berlin bei Anwärtern offenbar keinen Urlaub für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr einplant, wo am Gericht auch meist nur ein Notprogramm läuft und der Ausbilder vielleicht selbst frei hat.

    Andererseits dürften Anwärter auch heutzutage 26 Tage Urlaubsanspruch haben. Solange kann die FH eigentlich im Sommer gar nicht geschlossen gewesen sein, dass ihr 5 Wochen am Stück Urlaub nehmen musstet oder doch?

    Während meiner Studienzeit dauerte zu Weihnachten das Fachstudium noch an und entsprechender Urlaub bis Neujahr war netterweise eingeplant und die FH in dieser Zeit geschlossen.

  • Ich möchte dir ja nicht auf die Füße treten, aber dieses Anspruchsdenken solltest du dir möglichst schnell abgewöhnen.

    Es war deine eigene Lebensentscheidung weit weg von deinen Eltern zu studieren. Du kannst nicht erwarten, dass sich die Gegebenheutan an deine Lebensstruktur anpassen, sondern umgekehrt.
    In unserer Anwärterzeit hatten viele sogar schon kleine Kinder. Was sollten wir da sagen? Und da waren wir auch nicht bei "Wünsch dir was!", sondern bei "So isses!". Da hat kein Mensch Rücksicht genommen. Das war unser Problem das zu händeln.
    Klar ist es nicht schön, wenn man die Familie so lange nicht sieht. Aber wenn das für dich so furchtbar ist, solltest du überdenken, ob es das richtige Studium für dich ist.
    Es ist auch sehr vorschnell von deinen Eltern, den Urlaub zu buchen. Anspruch hast du definitiv nicht darauf. Und es ist nicht übertrieben, wenn du die drei Tage den normalen Dienst antrittst. Zumal du dich in der Ausbildung befindest. Ich finde -ehrlich gesagt- dein Anspruchsdenken etwas überzogen. Man lässt euch nicht aus ganz Deutschland antanzen wegen der 3 Tage, sondern zu eurem ganz normalen Dienst antreten, wie jeden anderen Rechtspflegerkollegen auch, der keinen urlaub mehr hat. Wo ihr in ganz Deutschland verstreut euren Heimatwohnsitz habt, spielt dabei keine Rolle. Dann hätttet ihr euch eben nicht so weit weg bewerben dürfen, wenn ihr damit nicht klar kommt.
    Willkommen in der Wirklichkeit!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Also irgendwie komme ich hier auch nicht ganz mit.

    Zum einen ist es natürlich misslich, wenn Berlin bei Anwärtern offenbar keinen Urlaub für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr einplant, wo am Gericht auch meist nur ein Notprogramm läuft und der Ausbilder vielleicht selbst frei hat.

    Andererseits dürften Anwärter auch heutzutage 26 Tage Urlaubsanspruch haben. Solange kann die FH eigentlich im Sommer gar nicht geschlossen gewesen sein, dass ihr 5 Wochen am Stück Urlaub nehmen musstet oder doch?

    Doch, doch...also zumindest zu meiner Studienszeit hatte die (glaube ich) sogar 6 Wochen zu. ;)

  • Wie kommt man eigentlich darauf, dass Law_Student Ansprüche stellt? Es wird doch lediglich gefragt, ob jemand eine Möglichkeit kennt.
    Für mich liest sich das jedenfalls so, dass zwar nicht damit gerechnet wird aber dennoch nach einer Möglichkeit gesucht wird und das finde ich auch für die Ausbildung in Ordnung.
    Ist doch normal dass man schaut was geht.........

  • Wie kommt man eigentlich darauf, dass Law_Student Ansprüche stellt? Es wird doch lediglich gefragt, ob jemand eine Möglichkeit kennt.
    Für mich liest sich das jedenfalls so, dass zwar nicht damit gerechnet wird aber dennoch nach einer Möglichkeit gesucht wird und das finde ich auch für die Ausbildung in Ordnung.
    Ist doch normal dass man schaut was geht.........

    Bei mir ging es nicht, es war kein RE da und ich saß in der Geschäftstelle ;) und man sieht, ich lebe noch.

    Mach mit deinen Eltern Urlaub in Berlin, die meisten Weihnachtsmärkte haben extra lange offen und um ilvester ist auch viel los

  • Also irgendwie komme ich hier auch nicht ganz mit.

    Zum einen ist es natürlich misslich, wenn Berlin bei Anwärtern offenbar keinen Urlaub für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr einplant, wo am Gericht auch meist nur ein Notprogramm läuft und der Ausbilder vielleicht selbst frei hat.

    Andererseits dürften Anwärter auch heutzutage 26 Tage Urlaubsanspruch haben. Solange kann die FH eigentlich im Sommer gar nicht geschlossen gewesen sein, dass ihr 5 Wochen am Stück Urlaub nehmen musstet oder doch?

    Doch, doch...also zumindest zu meiner Studienszeit hatte die (glaube ich) sogar 6 Wochen zu. ;)


    Merkwürdige Sitten in Berlin.

  • Wie kommt man eigentlich darauf, dass Law_Student Ansprüche stellt? Es wird doch lediglich gefragt, ob jemand eine Möglichkeit kennt.
    Für mich liest sich das jedenfalls so, dass zwar nicht damit gerechnet wird aber dennoch nach einer Möglichkeit gesucht wird und das finde ich auch für die Ausbildung in Ordnung.
    Ist doch normal dass man schaut was geht.........

    Weil sie es übertrieben findet, dass sie für drei Tage dort antanzen muss zum Beispiel? #6

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Für Arbeitnehmer gilt, dass er einen gewissen Anteil des Urlaubs zur freien Verfügung haben muss. Der Arbeitgeber darf also nicht komplett die gesamten Urlaubszeiten vorgeben. Ob dies für Beamte auch gilt :gruebel:. Außerdem ist es natürlich blöd, wenn man gleich am Anfang seiner Karriere quer treibt. Oder bin ich mit dieser Einstellung nur zu blöd :gruebel::gruebel:.

    Im Übrigen würde ich ohne meine weitere Familie auch vor Heimweh zugrunde gehen. Ich versteh' den Threadstarter absolut.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Och Leute... auch der normale Arbeitnehmer hat das "Problem", dass er über Weihnachten nach Hause fährt, um dann danach wieder bis Silvester in die Arbeit zu gehen. Bei mir zB sind es fast 700km, die ich dafür zurücklegen muss...so ist das Leben...auch im normalen Berufsleben wird es nicht immer so rausgehen, dass du von Weihnachten bis 6.1. Urlaub machen kannst... da gibts Kollegen, die das vielleicht auch mal wollen...:gruebel:...so lange du Weihnachten trotzdem daheim bist, ist doch alles gut! :)

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