Nießbrauch wirtschaftlich nachteilig

  • Hi community!

    Folgender Sachverhalt: Betreuter hat Jahre vor Anordnung der Betreuung seinen Grundbesitz an die Tochter überschrieben und sich einen Nießbrauch vorbehalten. Bei Nichtausübung des Nießbrauchs entfallen Entschädigungszahlungen. Darüber hinaus hat der Betreute sich im Vertrag dazu verpflichtet auch die außergewöhnlichen Unterhaltungsmaßnahmen zu tragen.

    Nun hatte die Tochter bzgl. des Nießbrauchs und der Unterhaltungsmaßnahmen ein paar Fragen (es waren Maßnahmen notwendig die ziemlich in's Geld gegangen sind). Bei der Beantwortung habe ich gleich mal die Gelegenheit genutzt und gefragt, ob die Wohnung nicht vermietet werden könnte und wie viel Geld in die Renovierung / Sanierung reingesteckt werden muss. Die Betreuerin schreibt zurück, dass vieles anstehen würde um die Wohnung wieder in einen vermietungsfähigen Zustand zu bringen. Beträge konnte sie nicht benennen. Nach dem was aufgezählt wurde lohnt sich das aber keinesfalls. Vor allem angesichts des Alters des Betreuten amortisiert sich diese Investition nie wieder zu seinen Lebzeiten bzw. könnte er seine Heimkosten nicht mehr begleichen, da der Ertrag zzgl. der anderen Einnahmen nicht ausreichen würde um die Pflegeheimkosten dauerhaft abzudecken (Unterdeckung bleibt). Es besteht keine Chance, dass er den Nießbrauch je selbst nutzen oder nochmal einen Gewinn damit erwirtschaften könnte. Der Betreute hatte nach dem letzten Bericht von vor 2 Monaten noch ca. 60.000,00 € an Vermögen.

    Ich habe bei der Betreuerin mal angefühlt, ob man den Nießbrauch nicht besser löschen sollte. Er ist wirtschaftlich nachteilig und es besteht keine Chance das der Betreute ihn je wieder selbst nutzt oder ausnutzen kann. Die Betreuerin verweigert es.

    Wie würdet ihr hier vorgehen? Ich sehe schon bei der Prüfung ob auf den Nießbrauch verzichtet werden sollte die Betreuerin kraft Gesetzes ausgeschlossen.

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