Niederschlagung Kosten

  • Hallöchen,

    bin erst jetzt frisch Rechtspflegerin geworden und bearbeite zum ersten mal eine Aufgebotssache und habe absolut keinen Schimmer davon und auch nicht von den damit verbundenen Kosten. Also wie folgt:

    - Antrag Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes
    - Anforderung Vorschuss durch einen anderen Rpflg. (mehr noch nicht passiert)
    -- Plötzlich stellt sich aber heraus, dass das GBA vor zig Jahren einen Fehler begangen und den Grundschuldbrief vernichtet hat
    -- Notar nimmt jetzt den Antrag auf Kraftloserklärung zurück und möchte, dass die Kosten niedergeschlagen werden, weil es ja ein Fehler des GBA war

    Jetzt meine Frage: Geht das so einfach mit der Niederschlagung?


    Lieben Gruß :strecker

  • Der Notar meint sicherlich die Nichterhebung von Kosten aufgrund unrichtiger Sachbehandlung nach § 21 GNotKG bzw. § 21 GKG (Niederschlagung ist eine andere Baustelle ...).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Wie hat sich denn plötzlich herausgestellt, dass das GBA den Brief vernichtet hat? Wenn nämlich der Notar seine Nachforschungen nach dem Brief erst begonnen hat, nachdem er bereits den Aufgebotsantrag gestellt hat, liegt keine unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht vor.


  • - Anforderung Vorschuss durch einen anderen Rpflg. (mehr noch nicht passiert)-- Plötzlich stellt sich aber heraus, dass das GBA vor zig Jahren einen Fehler begangen und den Grundschuldbrief vernichtet hat
    -- Notar nimmt jetzt den Antrag auf Kraftloserklärung zurück und möchte, dass die Kosten niedergeschlagen werden, weil es ja ein Fehler des GBA war

    Ich stutze jetzt gerade über die Rücknahme des Antrags. Verzichtet nun das GBA auf Vorlage eines Ausschließungsbeschlusses und löscht das Recht ohne diesen (bzw erteilt einen neuen Grundschuldbrief)? Ob das wohl geht? :gruebel:


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Also die Grundschuld war ein Gesamtrecht. 1993 ist das Recht dann in einem Grundbuch gelöscht worden. Dummerweise wurde dann allerdings der Brief vernichtet, obwohl das Recht ja noch in dem anderen Grundbuch bestand.

    Das Notariat hat nach der Antragstellung hier bei mir mit dem GBA Rücksprache gehalten (ergibt sich aus einem Aktenvermerk des GBA) und dadurch kam erst ans Licht, dass der Brief vernichtet wurde.

    und online:
    In dem Aktenvermerk des GBA steht, dass ein neuer Brief von amts Wegen zu erteilen ist.


  • Das Notariat hat nach der Antragstellung hier bei mir mit dem GBA Rücksprache gehalten (ergibt sich aus einem Aktenvermerk des GBA) und dadurch kam erst ans Licht, dass der Brief vernichtet wurde.

    Das ist vom antragstellenden Notariat - um es vorsichtig zu formulieren: unklug -, erst den Antrag auf Kraftloserklärung zu stellen und danach (weitere) Nachforschungen über den Verbleib des Briefes (Telefonat mit GBA) anzustellen.
    Unrichtige Sachbehandlung des GBA (versehentliche Vernichtung des Briefes) liegt zweifellos vor, aber auch eine Mitschuld der Beteiligten - demjenigen, dem nach der Pfandentlassung der Brief hätte zurückgesandt werden sollen, hätte die fehlende Rücksendung auffallen können (wenn nicht müssen).
    Das Eis für eine Nichterhebung der Kosten für das Aufgebotsverfahren wird dünn (ohne jetzt zu wissen, was an Kosten hierfür überhaupt entstanden ist) ...

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Ich würde eine ganz normale Kostenrechnung machen und zum Soll stellen.
    Wenn der Antragsteller glaubt, er könne ein anderes Gericht (also das GBA statt die UR-Abt.) haftbar machen, dann möge er das in Angriff nehmen und im GBA die hier zu viel gezahlten Kosten verrechnen oder sich auszahlen lassen. In DIESER Sache hat das Gericht ALLES richtig gemacht und die Kosten sind zu Recht entstanden...

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Ehrlich gesagt habe ich das so noch gar nicht gesehen. Also, dass WIR hier ja alles richtig gemacht haben.

    Ich habe den Notar gestern schon angeschrieben und gesagt, dass das nichts wird mit der beantragten Nichterhebung der Kosten.

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