Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel vor... als Nachweis wird mir eine Notarbescheinigung vorgelegt , die die verschiedenen Verschmelzungen, Ausgliederungen, etc. bescheinigt bis hin zu der Gesellschaft die nun Rechtsnachfolger sein soll...mein Problem ist dass diese Notarbescheinigung bereits aus dem Jahre 2011 ist und ich nunmehr eine aktuelle Notarbescheinigung bzw. aktuelle Registerauszüge, die nicht älter als 3 Monate sind verlangt habe... der Antragsteller ist nun der Meinung, dass die Notarbescheingung von 2011 ausreicht...gefunden zu dem Thema habe ich bislang leider nichts...
Reicht diese Notarbescheinigung aus, oder ergibt sich irgendwoher, dass die Nachweise aktuell sein müssen???
Ich danke euch