Arbeitsrecht: Verlängerung der Probezeit, Abordnung, Versetzung

  • Hallo ich habe aus gegebenem Anlass eine Frage, die ich versucht habe zu beantworten.
    Weiß nur nicht ob ich das richtig gemacht habe. Wäre über jede Antwort dankbar.

    Ein Rechtspfleger R erscheint bei dem Vorsitzenden des Personalrats beim Amtsgericht A und trägt vor er habe vom OLG O ein Schreiben erhalten.
    Darin steht, dass die Probezeit verlängert werden soll und im Zuge dessen auch eine Abordnung ans Amtsgericht B und danach eine Versetzung ans Amtsgericht C erfolgen soll.
    R möchte, dass der Personalrat oder wer auch immer für ihn zuständig ist für seine Interessen tätig wird.

    Frage: Welche Personalvertretung ist jeweils zu beteiligen?

    Antwort:

    -Verlängerung der Probezeit: Personalrat des Amtsgerichts A
    -Abordnung vom Amtsgericht A ans Amtsgericht B -> Personalrat des Amtsgerichts A, da die Stammdienststelle bleibt
    Ist auch die Beteiligung des Personalrats des Amtsgerichts B erforderlich, da ein 2. Dienstvorgesetzter dazu kommt?
    -Versetzung ans Amtsgericht C
    Versetzung vom Amtsgericht B (das Amtsgericht wohin er abgeordnet wurde) oder Versetzung vom Amtsgericht A (Stammdienststelle)
    oder sogar von beiden und somit Beteiligung des Personalrats vom Amtsgericht A und Amtsgericht B?

  • M.E. bei der Versetzung nur AG A, nicht AG B.

    Aber mal umgekehrt: Sollte man dem Kollegen nicht auch raten, sich mehr auf seine Leistungsfähigkeit und/oder Teamfähigkeit zu konzentrieren? So wie ich das interpretiere steht der an sich kurz vor dem Rausschmiss durch Nichtbestehen der Probezeit. Jetzt gibt man ihm eine letzte Chance durch Verlängerung der Probezeit in einem neuen Gericht, weil er sich beim aktuellen Gericht überall in die Nesseln gesetzt hat und dort nicht mehr unvoreingenommen mit ihm umgegangen werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Danke für die Antwort.
    Dann müsste das bei der Abordnung wahrscheinlich auch gelten, oder? Wüsste nicht warum man 2 Personalräte beteiligen sollte (würde auch mit der Einigung schwierig werden wenn sie unterschiedliche Ansichten haben).

    Gut interpretiert das ist tatsächlich der Fall!

    Der Kollege macht sich eben Sorgen, dass er durch eine Verlängerung der Probezeit Nachteile gegenüber seinen Jahrgangskollegen bei späterer Beförderung erleiden könnte.
    Aber seine Hauptmotivation den Personalrat beteiligen zu wollen liegt eigentlich darin die Maßnahmen hinauszuzögern (Umzug etc.), denn wenn der Personalrat beteiligt wird muss eine Einigung notfalls im Wege der Stufenvertretung her und solange kann das OLG die Maßnahmen wohl nicht durchführen (wenn ich richtig informiert bin).

  • ...

    Der Kollege macht sich eben Sorgen, dass er durch eine Verlängerung der Probezeit Nachteile gegenüber seinen Jahrgangskollegen bei späterer Beförderung erleiden könnte.
    Aber seine Hauptmotivation den Personalrat beteiligen zu wollen liegt eigentlich darin die Maßnahmen hinauszuzögern (Umzug etc.), denn wenn der Personalrat beteiligt wird muss eine Einigung notfalls im Wege der Stufenvertretung her und solange kann das OLG die Maßnahmen wohl nicht durchführen (wenn ich richtig informiert bin).


    Ja, solche Nachteile hat er wohl zu befürchten.
    Aber: Vielleicht sollte man dem Kollegen nahebringen, dass irgendwann denkbare Beförderungen sein geringstes Problem sind. Beförderungen setzen zunächst mal Übernahme in den Staatsdienst voraus, die steht gegenwärtig auf dem Spiel. Verzögert er seine Versetzung, verzögert er damit seine letzte Bewährungschance und auf dem Stand, auf dem er jetzt ist, fliegt er im Zewifel raus.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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