beA kommt später

  • Um den ganzen elektronischen *Mist* der wie immer am Anfang nicht funktionieren wird werden wir aber nicht herumkommen.
    Lustig finde ich das die Anwälte sagen können, funktioniert nicht , machen wir nicht.
    Gleichzeitig wird der elektronische Posteingang jetzt bei den Gerichtsvollziehern eingeführt, da ist auch alles ungeklärt, aber die müssen.
    ich streite mich immer mit einem Finanzamt hier in der Gegend weil auf ich auf deren einfache Mail sie brauchen die Insolvenzgutachten kein Gutachten schicken lasse . Einfache Mail ist für mich wie Telefonanruf und den Verweis auf die Abgabenordnung möchte ich wenigstens schriftlich. Das würde ja seit gestern per Behördenpostfach auch gehen. EGVP bringen die nicht sagen sie. Na mal schauen wann die soweit sind.
    Aber die Justiz muss ja immer alles als Vorreiter machen. Haben wir hier in unserem Bundesland der FDP zu verdanken.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Lustig finde ich das die Anwälte sagen können, funktioniert nicht , machen wir nicht

    Schön wäre es, aber das halte ich für ein Gerücht. Wir mussten schon so oft der Justiz folgen (ich denke da nur an elektronisches Mahnverfahren oder Handelsregister).

    Bei besonderen Anwaltspostfach hatte der einzelne Anwalt auch keine Wahl, es wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass er dieses (inkl. der damit verbundenen Kosten) vorzuhalten hat. Die Sache wurde erst auf Eis gelegt, nachdem gravierende Sicherheitsbedenken auftraten. Ich hoffe, dass in einem derartigen Fall die Justiz auch den "Notfallbutton" drücken würde. Wobei ... Böse Zungen behaupten ja, dass die Architektur des Anwaltspostfachs bewusst so gewählt wurde, um Dritten den Eintritt durch die Hintertür zu ermöglichen :teufel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also wir schicken ja euch Anwälten schon seit über einem Jahr Post ins beA und es gab nie Probleme. Zufällig kurz bevor es Pflicht für alle wird, findet man ein Problem. Schade, hier hatten sich schon alle darauf gefreut, endlich alles immer ins beA schicken zu dürfen. Bis Ende 2017 ging das nur in Absprache mit den entsprechenden, zum Glück sehr entgegenkommenden Anwälten, wenn sie es explizit erlaubt haben. Das System funktioniert anscheinend grundsätzlich schon.

  • Das System funktioniert anscheinend grundsätzlich schon.

    Es mag grundsätzlich funktionieren bzw. einigen Kollegen die dabei auftretenden Probleme nicht so wichtig sein.

    Es gibt keine vernünftigen Schnittstellen zur Anwaltssoftware. Das heißt, dass ich alles ausdrucken / zwischenspeichern muss, wobei ich der hierfür zwingend zu nutzende Dateiordner in einem Unterordner des Unterordners irgendwo auf meiner Festplatte liegt. Beim Senden wird dieser Spaß noch größer, weil ich den Schriftsatz und alle Anlagen erst aus dem Anwaltsprogramm ausfädeln muss.

    Sofern man Terminalserver benutzt, verkompliziert sich dieser Vorgang um einige Ecken und Kanten.

    Die Größe der Dateien ist auf 30 MB / 60 MB begrenzt. Wir haben in unseren Rechtsgebieten teilweise bis 200 Klageanlagen :eek:, da ist die Größenbeschränkung einfach mal ein Witz! Weiterhin verkompliziert es die Abläufe, dass ich die Anlagen als Anwalt eigentlich selbst signieren muss. Wenn also die Mitarbeiterin beim Versenden der Anlagen feststellt, dass die Anlagen zu groß sind und diese aufteilen muss, muss ich neu signieren. Bisher konnte sie einen fertigen Schriftsatz ohne meine Anwesenheit versenden.

    ....

    Klar würde die Kommunikation mit dem Gericht per Rauchzeichen auch funktionieren...., aber ich will etwas, 'was funktioniert und auch praxistauglich ist. Sonst bin ich bockig.

    Unabhängig kann man die netten Kollegen nur bedauern. Sie haben sich mit der Nutzung von beA der Gefahr ausgesetzt, gegen ihre strafbewährte anwaltliche Schweigepflicht zu verstoßen. Schon deshalb wäre es wünschenswert gewesen, die gravierenden Mängel viel früher zu entdecken. Aber zum Glück wurden sie wenigstens noch rechtzeitig entdeckt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Zitat


    Es gibt keine vernünftigen Schnittstellen zur Anwaltssoftware. Das heißt, dass ich alles ausdrucken / zwischenspeichern muss, wobei ich der hierfür zwingend zu nutzende Dateiordner in einem Unterordner des Unterordners irgendwo auf meiner Festplatte liegt. Beim Senden wird dieser Spaß noch größer, weil ich den Schriftsatz und alle Anlagen erst aus dem Anwaltsprogramm ausfädeln muss.

    Sofern man Terminalserver benutzt, verkompliziert sich dieser Vorgang um einige Ecken und Kanten.

    Die Größe der Dateien ist auf 30 MB / 60 MB begrenzt. Wir haben in unseren Rechtsgebieten teilweise bis 200 Klageanlagen , da ist die Größenbeschränkung einfach mal ein Witz! Weiterhin verkompliziert es die Abläufe, dass ich die Anlagen als Anwalt eigentlich selbst signieren muss. Wenn also die Mitarbeiterin beim Versenden der Anlagen feststellt, dass die Anlagen zu groß sind und diese aufteilen muss, muss ich neu signieren. Bisher konnte sie einen fertigen Schriftsatz ohne meine Anwesenheit versenden.

    Das ist in meinen Augen EDV zu Fuß, dann können wir auch die reitenden Boten wieder einstellen :( Alleine schon, daß ein Teil sofort, ein Teil erst zweitausendhastenichtgesehen und das auch nur, wenn es denn technisch geht und der Rest dann auch irgendwann damit arbeiten soll, ist ein Witz. Es hätte einen Stichtag für alle geben müssen und fertig.

    Aber all das haben mal wieder die Theoretiker entschieden und geplant und die Praktiker dürfen jetzt zusehen, wie sie damit klar kommen, es ist einfach nur zum ..... :mad:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • ... aber ich will etwas, 'was funktioniert und auch praxistauglich ist.

    Das Ding ist aber, finde ich, dass die Anwaltschaft nun wirklich genug Zeit hatte, ein gutes Programm zu entwickeln. Das Datum 1.1.2018 ist auch nicht aus dem Himmel gefallen, sondern stand lange genug fest. Ich kann daher nicht nachvollziehen, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Da müssen doch alle Kontrollmechanisman an allen möglichen Orten versagt haben. Wie gesagt, dass beA wird seit November '16, wenn ich mich Recht erinnere, genutzt. Warum hat man damals nicht gleich dafür gesorgt, dass sich etwas ändert? Wie konnten die Probleme zu dem Zeitpunkt übersehen werden? Hätte man rechtzeitig darauf hingewiesen und etwas getan, wären wir doch jetzt in einer ganz anderen Situation. Aber kurz vor dem Ende des Jahres auf einmal zu sagen, so geht es nicht, unglaublicher Mist hier, finde ich wieder doof. Was hat man in der ganzen Zeit gemacht, seit das beA läuft?! Wer hat das kontrolliert? Da muss einiges aufgearbeitet werden.

    Zeigt übrigens mal wieder ziemlich gut, dass nicht nur der Staat bzw. die Justiz mit solchen großen Projekten überfordert ist, sondern es im Privatsektor genauso schief läuft, wie im öffentlichen. Bzw. in diesem Falle hier läuft es im staatlichen Sektor viel besser als im Privaten. Guter Zeitpunkt, um so einige falsch bestehenden Vorurteile auszuräumen :)

  • ich denke dazu: absolute Datensicherheit gibt es nicht, wenn jemand genug Ressourcen besitzt und in das System will, dann schafft er es irgendwann auch. Daher fürchte ich wird auch nach Behebung jetziger Probleme das System danach auch wieder nur so lange genutzt bis wieder jemand Lücken oder Zugriffsmöglichkeiten aufdeckt. Und dann fürchte ich schafft man das beA mangels absoluter Datensicherheit wieder ab, da dies mit der anwaltlichen Schweigepflicht bzw. deren indirekter Gefährdung nicht vereinbar ist.

    Ich hoffe natürlich, nicht Recht zu haben.

  • Das Ding ist aber, finde ich, dass die Anwaltschaft nun wirklich genug Zeit hatte, ein gutes Programm zu entwickeln

    Die Aussage gebe ich jetzt gern zurück. Warum sind dann noch wenigstens dt. Gerichte beA-fähig. Die Justiz hatte nun wirklich genug Zeit :teufel:.

    Da müssen doch alle Kontrollmechanisman an allen möglichen Orten versagt haben

    Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dies, wenn auch nur halbherzig, eingeräumt.

    Im Übrigen wurden die Verzögerungen wohl auch durch die tatkräftige Mithilfe des Bundesjustizministeriums verursacht. Denn die eine Sache baut auf die andere Sache auf. Oder war es umgekehrt.

    Ich finde es blöd, jetzt gegenseitig mit den Fingern aufeinander zu zeigen und den Anwälte de facto zu unterstellen, dass sie nur keinen Bock auf beA haben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das Ding ist aber, finde ich, dass die Anwaltschaft nun wirklich genug Zeit hatte, ein gutes Programm zu entwickeln


    Die Aussage gebe ich jetzt gern zurück. Warum sind dann noch wenigstens dt. Gerichte beA-fähig. Die Justiz hatte nun wirklich genug Zeit :teufel:.


    Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass beide zusammen arbeiten müssen. In Baden-Württemberg gibt es seit Jahren bereits einzelne Landgerichte, die für den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar sind. Eingangsmenge bisher: zu vernachlässigen. Warum hätte man das ausweiten sollen?
    Andererseits die Anwälte: Wenn ich nur bei drei Gerichten elektronisch einreichen kann, warum soll ich mir dann die notwendige technische Infrastruktur aufbauen?
    Aus beider Sicht verständlich.
    Aber seit dem 01.01.2018 sind nun ALLE Gerichte in Baden-Württemberg empfangsbereit. Blöd nur, dass gerade jetzt das beA versagt.

    Da müssen doch alle Kontrollmechanisman an allen möglichen Orten versagt haben


    Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dies, wenn auch nur halbherzig, eingeräumt.
    Im Übrigen wurden die Verzögerungen wohl auch durch die tatkräftige Mithilfe des Bundesjustizministeriums verursacht. Denn die eine Sache baut auf die andere Sache auf. Oder war es umgekehrt.
    Ich finde es blöd, jetzt gegenseitig mit den Fingern aufeinander zu zeigen und den Anwälte de facto zu unterstellen, dass sie nur keinen Bock auf beA haben.


    Soweit ich es verstanden habe, liegt es nicht daran, dass die Anwälte keinen Bock auf das beA haben, sondern dass die BRAK nicht in der Lage ist, ein gescheites Produkt auf die Beine zu stellen - und das, obwohl anscheinend reichlich Geld dafür bezahlt wurde. Auf die Anwälte darf man also nicht mit dem Finger zeigen - auf die BRAK wohl durchaus. Und dies schon alleine ob des miserablen Krisenmanagements.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Soweit ich es verstanden habe, liegt es nicht daran, dass die Anwälte keinen Bock auf das beA haben, sondern dass die BRAK nicht in der Lage ist, ein gescheites Produkt auf die Beine zu stellen - und das, obwohl anscheinend reichlich Geld dafür bezahlt wurde. Auf die Anwälte darf man also nicht mit dem Finger zeigen - auf die BRAK wohl durchaus. Und dies schon alleine ob des miserablen Krisenmanagements.

    :daumenrau

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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    Aber seit dem 01.01.2018 sind nun ALLE Gerichte in Baden-Württemberg empfangsbereit. Blöd nur, dass gerade jetzt das beA versagt.

    Überraschenderweise hatte das Landesjustizministerium in Mecklenburg-Vorpommern auch mächtig auf die Tube gedrückt und es geschafft, im Laufe des Jahres 2017 sämtliche Gerichte für den ERV zugänglich zu machen.

    Und ich selbst war dem beA gegenüber auch sehr aufgeschlossen. Ich hätte tatsächlich ab Januar 2018 angefangen, fristlose Schriftsätze elektronisch zu übermitteln (Festsetzungsanträge und Sachstandsanfragen z. B.), gern hätte ich auch PKH- und BerH-Anträge nebst Anlagen elektronisch verschickt. Endlich ein bisschen Papier und Porto sparen. Ich hätte mich da gern schrittweise rangetastet.

    Ich überlege noch, ob ich meinen Chef zur qeS-Karte überreden soll und trotz beA-Katastrophe über den Governikus-Dings anzufangen. Eine qeS-Karte hatten wir für das beA nicht angeschafft. Aber für den EGVP-Client benötigt man die ja nun leider doch.

    Jetzt heißt es, abwarten und Tee trinken.

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    Aber seit dem 01.01.2018 sind nun ALLE Gerichte in Baden-Württemberg empfangsbereit. Blöd nur, dass gerade jetzt das beA versagt.

    Überraschenderweise hatte das Landesjustizministerium in Mecklenburg-Vorpommern auch mächtig auf die Tube gedrückt und es geschafft, im Laufe des Jahres 2017 sämtliche Gerichte für den ERV zugänglich zu machen.

    Und ich selbst war dem beA gegenüber auch sehr aufgeschlossen. Ich hätte tatsächlich ab Januar 2018 angefangen, fristlose Schriftsätze elektronisch zu übermitteln (Festsetzungsanträge und Sachstandsanfragen z. B.), gern hätte ich auch PKH- und BerH-Anträge nebst Anlagen elektronisch verschickt. Endlich ein bisschen Papier und Porto sparen. ....


    Allerdings geht die Papiereinsparung bei den Nutzern des beA zu Lasten der Gerichte. So richtig gut finde ich das nicht.

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    Aber seit dem 01.01.2018 sind nun ALLE Gerichte in Baden-Württemberg empfangsbereit. Blöd nur, dass gerade jetzt das beA versagt.

    Überraschenderweise hatte das Landesjustizministerium in Mecklenburg-Vorpommern auch mächtig auf die Tube gedrückt und es geschafft, im Laufe des Jahres 2017 sämtliche Gerichte für den ERV zugänglich zu machen.

    Und ich selbst war dem beA gegenüber auch sehr aufgeschlossen. Ich hätte tatsächlich ab Januar 2018 angefangen, fristlose Schriftsätze elektronisch zu übermitteln (Festsetzungsanträge und Sachstandsanfragen z. B.), gern hätte ich auch PKH- und BerH-Anträge nebst Anlagen elektronisch verschickt. Endlich ein bisschen Papier und Porto sparen. ....


    Allerdings geht die Papiereinsparung bei den Nutzern des beA zu Lasten der Gerichte. So richtig gut finde ich das nicht.

    Sinn der Sache sollte ja sein, dass die Schriftsätze ohne Ausdruck direkt an die anwaltlichen Vertreter weitergeleitet werden könnten. Das wäre zumindest Papiersparen für die Verfahren, in denen auf beiden Seiten Anwälte bekannt sind.

    Wir schicken viel per E-Mail an Mandanten und nach Rücksprache auch gern per E-Mail an andere Anwälte (Gegner, Terminvertreter). Ich denke, dass alle profitiert hätten. Und der eine oder andere Ausdruck wäre mit Sicherheit auch in der Kanzlei hängen geblieben: Wenn der Mandant keine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat oder nicht zugestimmt hat, diese zu nutzen.

    Man muss nur einfach mal anfangen, irgendwann wäre es dann ganz normal gewesen, alles ohne Papier zu erledigen. Mein Mann hat bereits das papierlose Büro und schickt nur selten Briefe. Auch in unserer Kanzlei hat sich der Papier-, Umschlag- und Portoverbrauch durchaus reduziert. Ich freue mich über jeden "Brief", den ich nicht mehr herkömmlich versenden muss.

    Faxe krieg ich digital über die FritzBox, kann ich also gleich zur E-Akte speichern und per E-Mail an Mandant weiterleiten. Da spare ich mir sogar das Scannen.

    Es hat alles Vorteile. Wir werden es irgendwann dankbar hinnehmen und uns über den maximalen Papierverbrauch von "früher" schlapp lachen.

  • Die Argumente lassen sich sicher hören. Nur gebe ich zu bedenken: Nicht jeder mag in einem papierlosen Büro arbeiten. So wie nicht jeder seine Schmöker als E-Book lesen möchte, gibt es auch Menschen, die eine Papier- der E-Akte vorziehen. Ich breche eine Lanze für das papierne Buch und die papierne Akte.

    Sicher wird sich das Elektronische immer weiter durchsetzen. Aber solange es noch mir überlassen ist, nutze ich nur so viel davon, wie ich mag (Internet, E-Mail, PC-Fax), und bleibe im Übrigen am Papier kleben. Das E-Büro lasse ich mir nicht vorschreiben. Auch nicht von einem beA. La historia me absolverá. Und wenn nicht, schäme ich mich in 20 Jahren unter Palmen. Aber nur ganz kurz. Und dann lasse ich mir noch einen Diaquiri bringen und lese meine Gesamtausgaben von Hemingway, Hesse, Dostojewski et al. nochmal von vorn.

    Jehova!

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Nur ganz am Rande:

    Ich lese seit nun paar Jahren neben Papier- auch E-Books und am Arbeitsplatz elektronisch und Papier.
    Ich habe bei mir selbst festgestellt, dass ich bei der Nutzung von "E" schneller ermüde und mir den Inhalt weniger genau einpräge.

    Sosehr ich die Vorteile von "E" im Hinblick auf Recherche u.a. schätze, frage ich mich daher, ob die Umstellung darauf letztlich der richtige Weg ist. Schließlich ist Lesen und Merken das A und O unseres Berufs.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Genau. Das geht mir auch so. Außerdem male ich auch mal darin rum.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Für mich überwiegen ganz klar die elektronischen Vorteile.

    Im Urlaub kann man im Handgepäck eine ganze Bibliothek, inkl. Marx' Kapital und "Krieg und Frieden" von Leo Tolstoi :D, mit sich herum tragen. Und wenn man die Bücher in der Hälfte der Urlaubszeit fertig bearbeitet hat, kann man (Internet sei Dank) noch beliebig viel Nachschub organisieren. Letzteres dürfte bei richtigen Bücher far far away unter dem Stern des Südens nicht so einfach sein.

    Ein gut gepflegtes elektronisches Büro hat für die Anwältin und ihre Mitarbeiter den Vorteil, dass niemand mehr kopieren, Akten suchen etc. muss. Jedes Stück Papier steht immer wohlgeordnet für alle Beteiligten zur Verfügung. Ich neige leider dazu, lose Kopien, die ich zur Info oder weiteren Beachtung bekomme, gleich wieder zu verlieren. Das Problem erledigt sich.

    Ich gebe aber gern zu, dass derartige Dinge Geschmackssache sind. Deshalb bin ich, als durch und durch liberales Wesen, auch dagegen, wenn einen derartige Entscheidungen per Befehl von oben abgenommen werden. Um so schlimmer wenn man dann auch noch gezwungen wird, den Mist, den andere verzapft haben, mitzumachen :mad:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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