beA kommt später

  • Ich finde, dass es (noch) kein Grund zum Jubeln ist.

    Das ganze Projekt ist meines Erachtens noch in einer Beta-Phase und wird sich in der Praxis erst beweisen müssen. Ich habe hinsichtlich der Alltagstauglichkeit so meine Bedenken (Mindestanforderung an Internet-Geschwindigkeit, welche im ländlichen Raum oft schlicht nicht zu erreichen ist; begrenzte Größe für Dateianhänge, die Baurechtler, Insolvenzrechtler oder auch andere Spezialisten als Witz empfinden, ...).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich lese bei Facebook in zwei Gruppen mit: Sowohl AnwältInnen als auch ihre MitarbeiterInnen sind sehr aktiv dabei, das auszuprobieren, sich Tipps zu geben und sich schon mal Test-Mails hin und her zu schicken. Sie haben (fast) alle viel Spaß.

    Die letzten Ungereimtheiten sollten bis 01.01.2018 ausgeräumt sein. Ich bin auch schon gaaaanz hibbelig und möchte spätestens nächste Woche die erste Probephase starten.

  • Nach Medienberichten wie hier von heise online oder hier von der FAZ sind Sicherheitslücken im beA aufgetaucht, die nun wohl dazu geführt haben, dass der Dienst erstmal vom Netz ist.

    Ich persönlich habe große Zweifel, dass man das Problem bis zum 01.01.2018 aus der Welt bekommt. Damit dürfte den Gerichten faktisch mehr Zeit bis zum Start des ERV bleiben...

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das überarbeitete Sicherheitszertifikat vom 22.12.2017 dürfen wir kurz nach der Installation schon wieder deinstallieren, "Dringend!". Wir haben ja sonst nichts zu tun zwischen den Jahren. Halleluja!

    Auch aus dem gestrigen Sondernewsletter der Bundesrechtsanwaltskammer (Link) ist herauszulesen, dass der 01.01.2018 nicht mehr geschafft werden wird. Zur Nutzungspflicht im Mahnverfahren wird darauf hingewiesen, dass ab dem 01.01.2018 weiter in Papierform per Barcode-Verfahren gearbeitet werden kann. Ohne Wertung. Ohne Worte.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Das überarbeitete Sicherheitszertifikat vom 22.12.2017 dürfen wir kurz nach der Installation schon wieder deinstallieren, "Dringend!". Wir haben ja sonst nichts zu tun zwischen den Jahren. Halleluja!

    Auch aus dem gestrigen Sondernewsletter der Bundesrechtsanwaltskammer (Link) ist herauszulesen, dass der 01.01.2018 nicht mehr geschafft werden wird. Zur Nutzungspflicht im Mahnverfahren wird darauf hingewiesen, dass ab dem 01.01.2018 weiter in Papierform per Barcode-Verfahren gearbeitet werden kann. Ohne Wertung. Ohne Worte.

    ... das ja nun auch eher ein Unsicherheitszertifikat war, siehe die verlinkten Berichte...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Mich beunruhigt nicht so sehr, dass Sicherheitslücken aufgetaucht sind. Das passiert nun mal in einer Welt, in der sich Technik immer weiter entwickelt.

    Aber beunruhigt doch sehr die Informationspolitik der BRAK! Zuerst vertuschen! Dann hektisch Dinge empfehlen, die offenbar nicht ausgegoren waren! Dann wieder vertuschen! Nicht sehr vertrauenswürdig. Na ja, Anwälte halt. :flucht: :D

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ach nein, jetzt keine Anwaltsschelte bitte. Wenn die Informationspolitik des technologischen Dienstleisters gegenüber der BRAK so ähnlich läuft wie die der der IT-Verantwortlichen gegenüber den Justizbehörden, wundert mich das alles gar nicht.
    Wo auch immer der schwarze Peter hängen bleibt: Die ganze Sache ist hochgradig peinlich und bestärkt die breite Masse (der Anwälte wie der Gerichtsbediensteten) in ihrer Ablehnung der E-Justiz.

    Hier noch eine zugehörige Pressemitteilung des EDV-Gerichtstags e.V.:
    https://www.edvgt.de/deutscher-edv-…tachtet-werden/

    Es soll Fälle geben, in denen Schriftstücke übers EGVP übermittelt worden sind, dem Anwalt aber wegen der beA-Abschaltung kein EB vorliegt. Der EDV-Gerichtstag rät in einer weiteren Pressemitteilung dringend zu erneuter Übermittlung auf alternativen Versandwegen:

    https://www.edvgt.de/8383-2/.

  • Und dann wird der Mann, der den gravierenden Sicherheitsmangel festgestellt hat, auch noch diskreditiert. Er wird nicht beim Namen genannt, wir wissen aber derweil, wer er ist und dass er zum CCC gehört (der nun gerade in Leipzig tagt).

    http://newsletter.rakba.de/media/2017/12/…n-wegen-beA.pdf

    "Am Donnerstag, 21. Dezember 2017, zeigte eine nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassenePerson an, dass sie in der Client-Security, dem Zugangsinstrument, um auf das beA-Systemzu gelangen, ein Zertifikat kompromittiert habe."

    Nein, er hat festgestellt, dass das Zertifikat von Anbeginn an "kompromittiert" war und hat es den zuständigen Stellen gemeldet. Die haben das Zertifikat dann gesperrt.

    Schade um die Zeit, die man da schon bei Seminaren und bei der nicht ganz problemlosen Installation investiert hat - vom Geld mal nicht zu reden. Das ist alles so unfuxxxxxfassbar.... da fehlen einem echt die Worte.

  • Und dann wird der Mann, der den gravierenden Sicherheitsmangel festgestellt hat, auch noch diskreditiert. Er wird nicht beim Namen genannt, wir wissen aber derweil, wer er ist und dass er zum CCC gehört (der nun gerade in Leipzig tagt).

    http://newsletter.rakba.de/media/2017/12/…n-wegen-beA.pdf

    "Am Donnerstag, 21. Dezember 2017, zeigte eine nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassenePerson an, dass sie in der Client-Security, dem Zugangsinstrument, um auf das beA-Systemzu gelangen, ein Zertifikat kompromittiert habe."

    Nein, er hat festgestellt, dass das Zertifikat von Anbeginn an "kompromittiert" war und hat es den zuständigen Stellen gemeldet. Die haben das Zertifikat dann gesperrt.

    Schade um die Zeit, die man da schon bei Seminaren und bei der nicht ganz problemlosen Installation investiert hat - vom Geld mal nicht zu reden. Das ist alles so unfuxxxxxfassbar.... da fehlen einem echt die Worte.

    Das finde ich nun auch - nach allen Grausigkeiten seit dem 22.12., von dem Schrott vorher mal abgesehen - eine unglaubliche Frechheit. Aber gut, es wird ja gerne mal der Bote geköpft...

    "Kreuziget ihn, er ist kein Anwalt!" - Ich bin gottfroh, dass auch zig RAe sich darüber aufregen.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Und hier ein angebracht fieser Artikel:

    https://www.lto.de/recht/hintergr…mationspolitik/

    Wieso fies? Scheint mir eher realistisch zu sein. Von der hinter dem EGVP steckenden Technik habe ich nur rudimentäre Kenntnisse, aber wenn es stimmt, was Herr Drenger vom CCC sagt, dann kann man nur von komplettem Systemversagen sprechen. Bei jedem Vortrag und in jedem Artikel der BRAK bzw. der Justiz wird die Sicherheit des beA hervorgehoben, und nun stellt sich heraus, dass hier Basics falsch gemacht wurden, die die komplette Systemarchitektur zusammen brechen lassen. Die Software-Firma scheint den Anforderung offensichtlich nicht gewachsen und die BRAK merkt es nicht, und jetzt, als die Problematik hochkommt, wird zunächst völlig untauglich versucht, die Sache zu beheben. Schockierend.
    Ich bin mal gespannt, welche Auswirkungen das jetzt auf den ERV hat.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Erste Beschäftigung in der Kanzlei im neuen Jahr:

    1. beA-Client vollständig deinstallieren
    2. nach eventuell noch vorhandenen Zertifikaten suchen und löschen
    3. Virenscanner drüber jagen
    4. Kartenlesegerät und Karten wegschließen.

  • Wir sind Pilotgericht in Winsolvenz mit EGVP/beA. Da die Tabellen dann gleich ins Programm eingepflegt werden, finde ich die Übermittlung gar nicht so schlecht. Auch die Postlaufzeiten sind natürlich jetzt extrem kurz. Wir senden auch schon. Ich bin jetzt kein großer Fan der E-Akte, aber da ich manches im Programm gleich verwenden kann (Stimmrechte ausrechnen ohne Sucherei u.ä.) bin ich jetzt nicht ganz so abgeneigt. Alle RAe, die jetzt von EGVP aus beA umgestellt haben, sind natürlich nicht begeistert.
    Was RAe erzählt haben, dass die Programme nicht kompatibel sind. Also unsere Sendung wird ausgedruckt und wieder eingescannt.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich war (wie sich jetzt herausstellt zu Recht) schon immer ein großer Gegner von beA.

    Nicht weil die Idee grundsätzlich schlecht ist - ganz und gar nicht. Aber was derart unsicher und praxisuntauglich ist, lasse ich mir ungern zwangsweise überstülpen.

    Eine Frechheit finde ich auch, dass wir seit 2015 (laufende) Kosten aufbringen müssen!, eine effektive Kommunikation mit allen Gerichten aber erst ab dem Jahr 2022 erfolgen kann. Ich kenne eine Menge Kollegen, die jetzt über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nachdenken.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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