Heute ereilen mich die skurrilen Fälle am laufenden Band:
In Abteilung I eines Wohnungseigentums stand 2012 folgendes:
1. Eigentümer X
X hat an A und B einen ideellen 1/2 Miteigentumsanteil an dem Wohnungseigentum verkauft. Daher AV eingetragen:
Abt.II: "Lastend auf einem ideellen 1/2 Miteigentumsanteil: Auflassungsvormerkung für A und B zu je 1/2-Anteil... eingetragen ...2013."
In 2014 haben A und B dann in Vollmacht eine Grundschuld auf dem ideellen 1/2 Miteigentumsanteil für den X bewilligt. Also wurde folgendes eingetragen:
Abt.III: " Lastend auf einem ideellen 1/2 Miteigentumsanteil ...."
Dann erfolgte unter Übernahme dieses Grundpfandrechts (A und B haben es schuldrechtlich in der Urkunde neben der Auflassung erklärt) in 2015 die Eigentumsumschreibung.
Also steht in Abt.I:
2.1 X zu 1/2
2.2 A zu 1/4
2.3 B zu 1/4
Dann wurde erneut in 2015 an einen C durch A und B aufgelassen und X und C zu je 1/2 Anteil eingetragen. Nunmehr möchte der Notar einen Klarstellungsvermerk hinsichtlich des Belastungsgegenstandes der Grundschuld, weil da immer noch "lastend auf einem ideellen 1/2 Miteigentumsantei"l steht, dahingehend, dass dieses auf (ehemals) 2.2 und 2.3 lastet.
??? 2.2 und 2.3 gibt es ja nun nicht mehr. Wie soll ich sowas nun eintragen. Brauch ich dafür noch eine Bewilligung?