Vertragspartner verstorben

  • Guten Morgen,

    mache ich mir zu viele Gedanken?
    Auf Verkäuferseite treten auf: A und B (diese Vertreter durch A als Betreuer).
    Im Vertrag wurde schon die Auflassung erklärt.
    Jetzt stirbt B und wird nach einem mir vorliegenden Erbschein alleine von B beerbt.

    B genehmigt seine als Betreuer abgegebenen Erklärungen und es wird die AV eingetragen.

    Nun liegt mir der Eigentumsumschreibungsantrag vor.
    Da der Vertrag ja nicht betreuungsgerichtlich genehmigt wurde frage ich mich, ob die Auflassung wiederholt werden muss?

  • Guten Morgen,

    mache ich mir zu viele Gedanken?
    Auf Verkäuferseite treten auf: A und B (diese Vertreter durch A als Betreuer).
    Im Vertrag wurde schon die Auflassung erklärt.
    Jetzt stirbt B und wird nach einem mir vorliegenden Erbschein alleine von B beerbt.

    B genehmigt seine als Betreuer abgegebenen Erklärungen und es wird die AV eingetragen.

    Nun liegt mir der Eigentumsumschreibungsantrag vor.
    Da der Vertrag ja nicht betreuungsgerichtlich genehmigt wurde frage ich mich, ob die Auflassung wiederholt werden muss?

    Korrigiere bitte, ich denke B wird von A beerbt oder?
    Im übrigen § 130 Abs. 2 BGB, siehe auch Schöner Stöber RN 3345

  • Die für den Betreuten abgegebenen Erklärungen sind mangels rechtskräftiger betreuungsgerichtlicher Genehmigung zum Zeitpunkt seines Todes noch schwebend unwirksam. Durch Genehmigung des Erben werden die Erklärungen wirksam. Also alles richtig.

    Life is short... eat dessert first!

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