Ich soll einen Eigentumsumschreibung aufgrund einer Urkunde aus dem Jahre 2008 vornehmen. Der Notar ist seit einem Jahr a.D. Veräußerer ist zwischenzeitlich verstorben. Notar hatte Anweisung Vertrag erst nach besonderer Anweisung oder Tod des Veräußerers einzureichen. Für Erwerberin ist AV eingetragen.
Ich bin der Meinung, dass ein Notariatsverwalter bestellt werden muss, welcher den Vertrag nun abzuwickeln hat.
Jetzt kam aber die Anfrage, ob es nicht auch geht, dass die Erwerberin in notarieller Urkunde eines anderen Notars erklärt, dass der Vertrag nun durch ihn vollzogen werden soll . Kann man die Bestellung eines Notariatsverwalters so umgehen? Irgendwie hab ich da Bauchschmerzen bei.
Habt ihr eine Idee?