Wohnungserbbaurecht - Vorkaufsrecht - Zustimmung Eigt.?

  • Hallo zusammen!
    Muss bei Bildung von Wohnungserbbaurechten eigentlich
    der Grundstückseigentümer als Berechtigter des Vorkaufsrechts
    zustimmen?
    Eigentlich ist er ja betroffen, da bisher sein Vorkaufsrecht das
    gesamte Erbbaurecht betraf und jetzt nur "noch" an den einzelnen
    "Wohnungen" klebt, da kein Gesamtrecht.

  • M.E. liegt hier keine Betroffenheit i.S.d. § 19 GBO vor. Das VKR besteht weiterhin am ganzen Erbbaurecht, das nunmehr in mehrere Wohnungserbbaurechte aufgeteilt ist. Der Eigentümer und Vorkaufsberechtigte ist hier allenfalls begünstigt durch die Teilung, da das Erbbaurecht durch die Teilung sicherlich nicht an Wert verliert, sondern eher an Wert gewinnt. Eine Zustimmungspflicht des Eigentümers wegen seines VKR sehe ich daher nicht!

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