Hallo zusammen!
Muss bei Bildung von Wohnungserbbaurechten eigentlich
der Grundstückseigentümer als Berechtigter des Vorkaufsrechts
zustimmen?
Eigentlich ist er ja betroffen, da bisher sein Vorkaufsrecht das
gesamte Erbbaurecht betraf und jetzt nur "noch" an den einzelnen
"Wohnungen" klebt, da kein Gesamtrecht.
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