Hallo,
heute war ein Notar bei mir und bat mich um Vorabprüfung folgender Sache:
Im Grundbuch eingetragen sind u.a.:
Nr. 19 bestehend aus 5 Flurstücken
Nr. 20 bestehend aus 20 Flurstücken
Nun sollen aus Nr. 19 das Flurstück 1/1 und 1/2
sowie aus Nr. 20 das Flurstück 1/3 und 1/4
irgendwie zusammen kommen.
Am Ende soll alles miteinander verschmolzen werden.
Problem: Auf Nr. 19 lastet ein Altenteil mit Wohnungsrecht.
Nr. 20 ist lastenfrei.
Der Notar dachte nun man könnte Nr. erst die jeweils 2 Flurstücke verselbständigen und dann Nr. 19 der Nr. 20 als Bestand zu schreiben. Das Altenteil würde durch Erklärung des Eigentümers ebenfalls auf 1/3 und 1/4 lasten.
Sodann könnte doch das Ganze miteinander verschmolzen werden, da keine Verwirrung (mehr) zu besorgen ist.
Ich denke es ist ok, würde aber gerne nochmal eure Meinung hören.