Bestandteilszuschreibung mit anschließender Verschmelzung

  • Hallo,

    heute war ein Notar bei mir und bat mich um Vorabprüfung folgender Sache:

    Im Grundbuch eingetragen sind u.a.:

    Nr. 19 bestehend aus 5 Flurstücken
    Nr. 20 bestehend aus 20 Flurstücken

    Nun sollen aus Nr. 19 das Flurstück 1/1 und 1/2
    sowie aus Nr. 20 das Flurstück 1/3 und 1/4
    irgendwie zusammen kommen.

    Am Ende soll alles miteinander verschmolzen werden.

    Problem: Auf Nr. 19 lastet ein Altenteil mit Wohnungsrecht.
    Nr. 20 ist lastenfrei.

    Der Notar dachte nun man könnte Nr. erst die jeweils 2 Flurstücke verselbständigen und dann Nr. 19 der Nr. 20 als Bestand zu schreiben. Das Altenteil würde durch Erklärung des Eigentümers ebenfalls auf 1/3 und 1/4 lasten.

    Sodann könnte doch das Ganze miteinander verschmolzen werden, da keine Verwirrung (mehr) zu besorgen ist.

    Ich denke es ist ok, würde aber gerne nochmal eure Meinung hören.

  • Ich komme nicht ganz mit, was letztlich verschmolzen werden soll. Ich dachte zunächst, (nur) die Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3 und 1/4? Oder doch noch mehr? Sag doch mal bitte, was alles womit verschmolzen werden soll.

    Ist im Altenteil eine Reallast enthalten?

    Und auf welchem Flurstück steht denn das Haus mit der Wohnung des Wohnungsrechts?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Insgesamt sollen nur 1/1, 1/2, 1/3 und 1/4 verschmolzen werden.

    Im Altenteil ist eine Reallast enthalten.

    Ich habe mir dann gedacht, der Eigentümer könnte die bisher unbelasteten 1/3 und 1/4 nachverhaften. Das Wohnungsrecht ist so ausgestaltet, dass dieses nur im Haus, stehend auf 1/1, möglich ist.

  • Dann teilt doch diese vier Flurstücke aus den BVNr. 19 und 20 heraus und vereinigt sie und fertig. Die Pfanderstreckung wegen der Reallast braucht's so oder so, egal ob Vereinigung oder Bestandteilszuschreibung.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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