Blankettbeschlüsse durchsetzen

  • Hallo liebes Forum,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin frisch von der Uni und mir fehlen hierzu noch die nötigen Praxiserfahrungen.

    Folgender Fall:

    Schuldner befindet sich im Insolvenzverfahren. Er erhält monatlich schwankendes Arbeitseinkommen.

    Lohn wird direkt beim Arbeitgeber gepfändet und an den Treuhänder überwiesen. Der Restbetrag (nach Pfändung) wird auf das P-Konto des Schuldners überwiesen.
    Allerdings übersteigt dieser Restbetrag den auf dem Konto eingeräumten Freibetrag regelmäßig erheblich. Gründe für eine Erhöhung des Freibetrags durch P-Konto-Bescheinigung bestehen nicht.

    Ich habe beim zuständigen Rechtspfleger daraufhin einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO gestellt. Darauf erließ das Insolvenzgericht einen Blankettbeschluss und erklärte die Freigabe sämtlicher auf das P-Konto eingehender Zahlungen des Arbeitgebers.

    Die kontoführende Bank weigert sich jedoch den Beschluss zu befolgen. Sie sieht sich weiterhin nur an den Grundfreibetrag gebunden. Dem Schuldner steht mittlerweile das Wasser bis zum Hals.

    Ich habe das Forum bereits durchstöbert und leider keine passende Antwort gefunden.

    Wie kann ich Blankettbeschlüsse gegenüber der Bank durchsetzen? (Die Bank wird im Beschluss lediglich als weitere Beteiligte genannt).

    Ich bin wie gesagt noch nicht lange dabei. Aber das ist bereits das dritte mal, dass mir Schwierigkeiten mit der Handhabung des P-Kontos im Insolvenzverfahren begegnen. Ich fürchte, dass auch dies nicht das letzte mal sein wird.

    Über einen einen kleinen Tipp würde ich mich freuen.

    Grüße

  • Naja, als Treuhänder hätte ich schon etwas dagegen, dass der Blankettbeschluss sämtliche Zahlungen auf dem P-Konto als pfändungsfrei ausführt.

    Zum Gehalt dachte ich, dass die Entscheidung des BGH vom 10.11.2011, VII ZB 64/10 alles sagt. Will nicht verlinken, musst also selbst mal nachsehen....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hi,

    danke für die schnelle Antwort und den Verweis auf den Beschluss des BGH. Auf diesen habe ich mich bei meiner Antragsstellung auch gestützt. Die Freigabe des Arbeitseinkommens habe ich ja auch durch den Beschluss des Insolvenzgerichts erreicht. (Ich war vorhin etwas ungenau, das Gericht hat selbstverständlich nur das eingehende Arbeitseinkommen freigegeben).

    Mein Problem liegt aber in der Durchsetzung des Beschlusses gegenüber der Bank. Diese weigert sich ja gerade den Beschluss des Insolvenzgerichts zu befolgen.

    Hast du da vielleicht noch einen kleinen Tipp?

  • Ich meine, mit dem Beschluss sind die Beträge, die durch den Arbeitgeber überwiesen werden, nicht (mehr) Insolvenzmasse. Insofern hilft dann nur eine Klage gegen die Bank, denn sie behält ja Beträge ohne Rechtsgrund ein.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen wäre es evtl. möglich, dem Schuldner Beratungshilfe für ein außergerichtliches Vorgehen gegen die Bank zu bewilligen. Vielleicht lässt die Bank sich ja so überzeugen. Ansonsten meine ich auch, dass nur die Möglichkeit bleibt, der Bank eine Klage anzudrohen und ggf. das Klageverfahren dann zu betreiben.

  • Insofern hilft dann nur eine Klage gegen die Bank, denn sie behält ja Beträge ohne Rechtsgrund ein.

    Spinnen wir mal den Fall weiter. Die Bank behält ja dauerhaft nicht ein, sondern leitet die Beträge an den Treuhänder weiter. Könnte sich in diesem Stadium die Bank gutgläubig auf schon auf Entreicherung berufen? Die Masse ist dann um diese Beträge ungerechtfertigt bereichert, mit der Folge des IX ZR 164/14, wenigstens was die Gerichtskosten anbelangt, ggfls. auch was die Vergütung angeht.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Bank kann sich mit Sicherheit nicht gutgläubig auf Entreicherung stützen. Sie hat ja einen insolvenzgerichtlichen Beschluss, den Sie ignoriert.

    Ich denke hier auch, dass jetzt der Schuldner gegen seine Bank vorgehen muss. Das InsOGericht hat alles erforderliche getan.

  • Die Bank kann sich mit Sicherheit nicht gutgläubig auf Entreicherung stützen. Sie hat ja einen insolvenzgerichtlichen Beschluss, den Sie ignoriert.

    Ich denke hier auch, dass jetzt der Schuldner gegen seine Bank vorgehen muss. Das InsOGericht hat alles erforderliche getan.

    Sehe ich auch so. Auf welche Rechtsgrundlage sollte die Bank das denn auch stützen?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • WOW, danke für die vielen Antworten.
    Damit habe ich nicht gerechnet.
    Ihr habt mir sehr weitergeholfen.

    Ich werde wohl für den Schuldner
    Klage gegen die Bank auf Auszahlung
    des Guthabens erheben. Überlege dies
    mit einer einstweiligen Verfügung zu
    verbinden. Denn die Bank hat
    mittlerweile wieder einen Teilbetrag an den
    Verwalter abgeführt. Mal sehen wie der
    sich weiterverhält.

    Ist zwar echt verzwickt aber mittlerweile finde
    ich den Fall sogar spannend.
    Wenn das Ganze nur nicht so Elend für den
    Schuldner wäre...

    Danke nochmal!!!

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