Vorkaufsrecht an Dauerwohnrecht

  • In der mir vorliegenden Urkunde wird ein Dauerwohnrecht an einer in sich abgeschlossenen Wohnung im Haus der Eltern für die Tochter bestellt.
    Die Bestellung ist unproblematisch, alle Voraussetzungen zur Eintragung liegen vor.

    Nun soll aber gleichzeitig an dem Dauerwohnrecht ein dingliches Vorkaufsrecht gem. § 1094 Abs. 2 BGB für den ersten echten Verkaufsfall bestellt werden. Es wird bewilligt und beantragt das Vorkaufsrecht bei dem Dauerwohnrecht im Grundbuch zu vermerken.
    Berechtigter ist der jeweilige Eigentümer des mit dem Dauerwohnrecht belasteten Grundstücks.

    Nun weiß ich natürlich, dass VKRe auch an Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Miteigentumsanteilen eintragbar sind. Nicht aber an Gesamthandanteilen.
    Aber zum Dauernutzungsrecht finde ich nichts!

    Daher meine Frage: Ist die Eintragung eines Vorkaufsrechts am Dauerwohnrecht überhaupt möglich?

  • Nein. Siehe dazu z. B. Spiegelberger im Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 33 WEG Randnummern 13, 15:

    „13 Das Dauerwohnrecht kann mit keinem anderen dinglichen Recht als einem Nießbrauch belastet werden (B/P/M Rn 34; Palandt/Bassenge Rn 1)

    15 Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht am Dauerwohnrecht gem §§ 463 ff BGB ist möglich, das durch Vormerkung gesichert werden kann (Rn 14), nicht dagegen ein dingliches Vorkaufsrecht gem § 1094 BGB, da das Dauerwohnrecht kein grundstücksgleiches Recht ist.“

    Ebenso Grziwotz in Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Auflage 2015, § 33 RN 5 mwN in Fußn. 4

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Die Eintragung muß das Anspruchsziel erkennen lassen. Anspruchsziel aus dem Vorkaufsrecht ist die Übertragung des Dauerwohnrechts -> "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Dauerwohnrechts", "Dauerwohnrechtsübertragungsvormerkung", etc.

  • 45 war schneller. Ich würde in der Veränderungspalte eintragen: „Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs aus schuldrechtlichem Vorkaufsrecht auf Übertragung des Dauerwohnrechts. Bezug:…..“

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