Hallo,
ich bin zur Zeit für die verwahrten Urkunden der ausgeschiedenen Notare zuständig.
Nunmehr erhalte ich die Sterbefallbenachrichtungen nach § 7 Abs. 1 ZTRV mit der entsprechenden Urkunde, die bei uns verwahrt werden.
Die Frage ist nun, ob ich an das zuständige Nachlassgericht eine beglaubigte Kopie von der verwahrten Urkunde übersende oder doch das Original der Urkunde.
Soweit ich weiß, dürften Erbverträge im Original übersandt werden, da diese das Nachlassverfahren dort einleiten.
Vorliegend liegt mir ein lediglich ein Ehevertrag (Vereinbarung der Gütertrennung; u.a. auch mit Erb- und Pflichtteilsverzicht). Ich tendiere zur Übersendung einer begl. Kopie, bin mir aber unsicher.
Falls mir hier einige Profis helfen könnten, die so etwas schon länger bearbeiten, wäre ich sehr dankbar. Welche genauen Kriterien gibt es?
Vielen Dank!:)